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Für alle minderjährigen
Arbeitnehmer und für alle Auszubildenden und Beamtenanwärter ist die
Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz JAV) zuständig. Zu den
Tätigkeiten gehören die Organisation der JAV -Treffen sowie Gespräche
mit Amtsleitern, der Ausbildungsleitung und den Ausbildern um Probleme
zu erörtern.
Des weiteren
kontrolliert die JAV, ob z. B. das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder das
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eingehalten werden. Sie
kann verschiedene Maßnahmen beim Personalrat beantragen, die die
Ausbildung in der Verwaltung betreffen (z. B. zusätzlicher
Unterricht im Betrieb).
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