Nachtpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

    Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.

    Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.

    Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Für die Kurzzeitpflege kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € zusätzlich genutzt werden . Dieser Betrag kann sich auch über mehrere Monate ansparen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch Verhinderungspflege gewährt werden. Für teilstationäre Leistungen kann grundsätzlich auch Hilfe zur Pflege gewährt werden. (Oftmals wird direkt vor vollstationärer Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung eine Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege durchgeführt).

  • Voraussetzungen

    • Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
    • Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann

    oder

    • wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

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