Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
     Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Haushaltseinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

  • Zuständige Stelle

     Die zuständige Ansprechperson richtet sich nach der Örtlichkeit Ihres Wohnsitzes.

     

    OrtSachbearbeitende
    AllendorfSonja Dehn
    Bad Arolsen Tanja Kroppen 
    Bad Wildungen A – MHenning Berges
    Bad Wildungen N – ZJasmin Jannermann 
    BattenbergJasmin Jannermann 
    BromskirchenJasmin Jannermann 
    Burgwald Henning Berges
    DiemelseeAndrea Morka 
    DiemelstadtTanja Kroppen 
    EdertalAndrea Morka 
    FrankenauAndrea Morka 
    FrankenbergSonja Dehn
    GemündenJasmin Jannermann 
    Haina (Kloster)Doreen Mitze
    HatzfeldDoreen Mitze
    Heime in Allendorf (Eder)Sonja Dehn
    Heime in Bad Arolsen Tanja Kroppen 
    Heime in Bad WildungenSonja Dehn
    Heime in Battenberg (Eder)Sonja Dehn
    Heime in BromskirchenSonja Dehn
    Heime in BurgwaldSonja Dehn
    Heime in DiemelseeMarion Rupprath 
    Heime in DiemelstadtMarion Rupprath 
    Heime in EdertalSonja Dehn
    Heime in FrankenauSonja Dehn
    Heime in Frankenberg (Eder)Sonja Dehn
    Heime in Gemünden (Wohra)Sonja Dehn
    Heime in Haina (Kloster) Doreen Mitze
    Heime in Hatzfeld (Eder)Sonja Dehn
    Heime in RosenthalSonja Dehn
    Heime in TwistetalMarion Rupprath 
    Heime in VöhlSonja Dehn
    Heime in VolkmarsenMarion Rupprath 
    Heime in WaldeckMarion Rupprath 
    Heime in WillingenMarion Rupprath 
    Korbach A - QAnja Nieding
    Korbach O – ZJasmin Jannermann 
    LandwirteHenning Berges
    LichtenfelsAndrea Morka 
    RosenthalAndrea Morka 
    TwistetalMarion Rupprath 
    VöhlAndrea Morka 
    VolkmarsenAndrea Morka 
    WaldeckAndrea Morka 
    WillingenMarion Rupprath
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, und digitale Infrastruktur unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Wohngeld - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

An den Fachdienst Soziale Angelegenheiten Sachgebiet Wohngeld des Landkreises Waldeck-Frankenberg . 

Eine Liste der Wohngeldbehörden in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

Wohngeld

Wohngeldbehörden RP Darmstadt

Wohngeldbehörden RP Gießen und Kassel

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende