Artenschutzrechtliche Genehmigungen
Das Töten oder Stören bestimmter besonders geschützter wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist generell verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wie z.B. bei der Umsiedlung oder Beseitigung von Wildbienen oder Hornissennestern. Auch die Präparation tot aufgefundener Wildtiere bedarf nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben der Genehmigung.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Käufler, Peter |
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zuständiges Amt:
Bürogebäude
Straße:
Auf Lülingskreuz 60
PLZ/Ort:
34497 Korbach