Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeuges
Ab 01.01.2009 ist bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVBÖ) erforderlich. Die eVB ist eine siebenstellige alpha-numerische Nummer der Versicherung, unter der die Daten des Versicherungsnehmers abgerufen werden können. Die eVB ersetzt die bisherige Versicherungsbestätigung (Doppelkarte).
Zulassung eines Neufahrzeuges
Umschreibung innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Umschreibung von außerhalb des Landkreises
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Fahrzeughalter
Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten (Kurzzeitkennzeichen)
Internationale Zulassung (Ausfuhr-/Exportkennzeichen)
Zulassung eines Fahrzeuges als Oldtimer
Sonstiges
Wunschkennzeichen
Gebühren:
Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig, so dass hier zur Vermeidung von Missverständnissen keine Angaben gemacht werden. Für detaillierte Informationen sprechen Sie bitte die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Verkehr an.
i-Kfz-Onlineportal
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2013 ein Projekt zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) eingerichtet.
Mit Unterstützung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wird im Projekt i-Kfz ein Verfahren zur internetbasierten Zulassung von Fahrzeugen stufenweise entwickelt:
1. Stufe:
Internetbasierte Antragstellung auf Außerbetriebsetzung
2. Stufe:
Internetbasierten Antragstellung zur Wiederzulassung auf denselben Halter
3. Stufe:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (inkl. (Neu-)Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung eines Fahrzeugs)
Die internetbasierte Antragstellung auf Außerbetriebsetzung (Stufe 1) und die internetbasierte Antragstellung zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs (Stufe 2) sind zwischenzeitlich in Betrieb.
Link zum i-Kfz-Portal: https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.06.635000