Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind derzeit rund 7.800 Menschen von staatlichen Transferleistungen abhängig. Sie gehören zu etwa 4.300 "Bedarfsgemeinschaften", die Arbeitslosengeld II erhalten. In diesen Familien leben etwa 2.400 Kinder und Jugendliche. Um genau diese geht es beim Bildungspaket. Hinzu kommen rd. 2.300 Kinder aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern Leistungen nach dem SGB XII, dem Wohngeldgesetz oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Weiterhin erhalten Kinder von Personen mit geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Unter diesen sogenannten „Schwellen-Haushalten" versteht man Familien, die weder im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII stehen noch Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und mit ihrem Einkommen nur geringfügig über den Bedarfen nach SGB II liegen.Das Bildungspaket ist so konzipiert, dass diese Förderung direkt bei denjenigen Kindern ankommt, die sie auch wirklich brauchen. Wichtig ist, dass diese Leistungen nur auf Antrag gewährt werden. Beziehen Familien Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, werden die Leistungen für die Schulausstattung von Amts wegen erbracht.
Info-Flyer über das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Antragsvordrucke und Informationsmaterial
Die Materialien zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es beim Fachdienst Soziale Angelegenheiten des Landkreises oder im Jobcenter. Sie können auch hier heruntergeladen werden:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Anlage Klassenfahrten (Bestätigung der Schule)
Anlage Lernförderbedarf (Bestätigung der Schule)
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus folgenden Komponenten:
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderungskosten werden in Gymnasien ab der Oberstufe (Klasse 11), in der Fachoberschule, 2. Jahr Berufsschule ab einer Entfernung von über 3 km zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges übernommen. Der Eigenanteil fällt bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe weg.
Das Schulpaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen. Anschaffungen wie z.B.Schulranzen, Taschenrechner, Zirkel und die Grundausstattung mit Heften und Schreibmaterial werden durch das Schulbasispaket finanziert.
Empfänger von Arbeitslosengeld II-Leistungen und Familien mit geringem Einkommen (Schwellenhaushalte) wenden sich bitte an ihre Ansprechpartner im Jobcenter.Für alle anderen Anspruchsberechtigen, d. h. Leistungsempfänger nach SGB XII sowie Kinder, für die die Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist der Landkreis zuständig. Erhalten Sie bereits Leistungen nach dem SGB XII, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Brosig, Katja |
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Sandner, Vicky |
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