Ehrenamts-Card
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg beteiligt sich an der hessischen Ehrenamts-Card. Bürgerinnen und Bürger können die E-Card auf Vorschlag erhalten, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ehrenamtlicher Einsatz von mehr als 5 Stunden pro Woche,
- Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit seit längerer Zeit (mindestens 2 Jahre),
- auf Dauer angelegte ehrenamtliche Tätigkeit
Insbesondere Personen, die unentgeltlich und dauerhaft im Dienst am Nächsten oder für die Gemeinschaft tätig sind, sollen die Ehrenamts-Card erhalten.
Die Ehrenamts-Card wird für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt und kann verlängert werden. Sie berechtigt die Inhaber, Vergünstigungen wie Preisnachlässe bei öffentlichen Einrichtungen oder Rabatte in Firmen/ Geschäften in Anspruch zu nehmen, sofern diese an der Aktion teilnehmen (http://www.e-card-hessen.de/). Die Ehrenamts-Card kann hessenweit genutzt werden.
Der Vorschlag zur Ausstellung einer Ehrenamts-Card kann über die Städte/ Gemeinden durch Vereine, Kirchen, Gruppen, Kommunen und Einzelpersonen erfolgen; Vorschlagsbögen können direkt von hier heruntergeladen werden. Sie sind auch bei den Städten und Gemeinden oder bei der Kreisverwaltung erhältlich. Über die Verleihung der Ehrenamts-Card entscheidet der Kreisausschuss unter Berücksichtigung der Richtlinien. Die Richtlinien können ebenfalls von hier eingesehen oder heruntergeladen werden. Die Ehrenamts-Card wird in der Regel einmal jährlich ausgegeben.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Frömel, Petra |
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