Fahrerlaubnisse / Internationale Führerscheine
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung, den Führerschein, nachzuweisen.
Da es eine Vielzahl von Führerscheinangelegenheiten gibt, haben wir diese für Sie auf der nachfolgenden Seite zusammengestellt.
Hinweis: Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass seit dem 30.10.2008 für die Ausstellung eines Kartenführerscheins und eines Internationalen Führerscheins die Vorlage eines biometrietauglichen Lichtbildes erforderlich ist.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Gathmann, Tanja |
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Maurer, Ralf |
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Viehmeyer, Christin |
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