Landrat Jürgen van der Horst strukturiert Kreisverwaltung neu

Landrat Jürgen van der Horst hat damit begonnen, die Kreisverwaltung des Landkreises Waldeck-Frankenberg neu auszurichten. Erster Schritt in dem Umstrukturierungsprozess ist die Neuverteilung der Dezernate. Künftig wird es nur noch zwei hauptamtliche Dezernenten geben, den Landrat und den Ersten Kreisbeigeordneten. Die bislang vorhandenen beiden ehrenamtlichen Dezernate werden aufgelöst. Stattdessen sollen die Mitglieder des Kreisausschusses kollegial in die Vertretung des Landkreises eingebunden werden.

„Die Fachdienste der internen Verwaltung werden künftig in der Verantwortung des Landrats gebündelt“, erläutert van der Horst sein Konzept. „Der Erste Kreisbeigeordnete wird ein schwerpunktmäßig auf soziale Belange ausgerichtetes Dezernat führen“. Die Zuständigkeiten für Finanzen, Personal, Digitalisierung, Schule und Bildung, Gebäudewirtschaft, Klima und Umwelt liegen jetzt in einer Hand beim Landrat. Hinzu kommen komplementäre Aufgabenbereiche wie Revision, Dorf- und Regionalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur, Landwirtschaft, Verkehr, Recht und Kommunalaufsicht.  Von externen, also nicht direkt in der Kreisverwaltung verorteten Einrichtungen und Behörden gehören unter anderem die Energie Waldeck-Frankenberg, das Kreiskrankenhaus Frankenberg, die Domanialverwaltung und die Kommunalwald GmbH sowie der Nordhessische Verkehrsverbund zum Dezernat des Landrats.

Der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese ist künftig zuständig für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend sowie für das Frauenbüro. Darüber hinaus behält er die Zuständigkeiten für die Fachdienste Bauen, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz sowie Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen. Außerdem verantwortet er die Bereiche Wirtschaftsförderung, Tourismus sowie Abfallwirtschaft, die zum 1. Januar aus der Rechtsform eines Eigenbetriebs wieder in die kommunale Verwaltung zurück überführt wurde. Zum  Zuschnitt des Dezernats passen auch die ergänzenden externen Aufgabenbereiche DELTA Waldeck-Frankenberg GmbH sowie das Jobcenter. 

„Bei der Umstrukturierung kam es mir vor allem darauf an, Aufgabenbereiche, die inhaltlich zusammengehören und große gemeinsame Schnittmengen aufweisen, in einer Zuständigkeit zusammenzuführen“, so der Landrat. Das verkürze Informations- und Entscheidungsprozesse und trage so zu mehr Effizienz bei. Es sei ihm wichtig, einen regelmäßigen Austausch auf der Ebene der Fachdienste zu erreichen und eine regelmäßige Sitzungsroutine, physisch oder virtuell, zu etablieren. Außerdem wünsche er sich einen kritischen und offenen Dialog zwischen  Politik und Verwaltung, der eine schnellere Umsetzung von Planungen und Konzepten ermöglichen solle. „Mein Selbstverständnis ist es, einen Führungsstil der Offenheit und des Vertrauens zu etablieren, indem ich wann immer möglich persönlich als Ansprechpartner zu Verfügung stehe“, fasst van der Horst seine Intentionen zusammen. 

Hintergrund:
Alleinige Kompetenz des Landrats für Zuschnitt der Dezernate: Im Paragraphen 44, Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung werden die Aufgaben und Kompetenzen des Landrats definiert. Dort heißt es wörtlich: „Der Landrat bereitet die Beschlüsse des Kreisausschusses vor und führt sie aus, soweit nicht Kreisbeigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er verteilt die Geschäfte unter die Mitglieder des Kreisausschusses“.