Erlaubnis Tierpension, Hundepension, Katzenpension
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde , Katzen oder andere Wirbeltiere gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Voraussetzungen
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss
- auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende
- Ernährung,
- Pflege und
- Unterbringung
der Tiere ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt:
- Antrag
- Sachkundenachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Amtes erforderlich.