Mann liest in Sitzungsunterlagen

Kreistagsvorsitzender

Kreistagsvorsitzender

Die Aufgabe des Kreistagsvorsitzenden ergeben sich aus den kommunalrechtlichen Bestimmungen, vor allem aus der Hessischen Landkreisordnung (HKO). Danach hat er in enger Abstimmung mit dem Kreisausschuss und dem Ältestenrat die Tagesordnung, die Tagungszeit und den -ort für die Plenumssitzungen festzusetzen und lädt unter Beachtung der gesetzlichen Frist- und Formvorschriften die Kreistagsmitglieder zu den Sitzungen ein. Ihm obliegt  die gerechte und unparteiische Sitzungsleitung nach den in der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegten Regeln. Hierzu zählt unter anderem die Verpflichtung, die Sitzungen zu eröffnen und zu schließen, die Beratungsgegenstände zur Verhandlung aufzurufen, die Aussprachen zu leiten, über Vorlagen des Kreisausschusses und Anträge abstimmen zu lassen und Wahlen durchzuführen. 

Der Kreistagsvorsitzende hat die Würde des Kreistages zu wahren und den ungestörten Sitzungsverlauf zu gewährleisten. Im Kreistag darf nur sprechen, wer von ihm das Wort erteilt bekommen hat. Er bestimmt die Reihenfolge der Redner und wahrt - notfalls durch Ordnungsrufe, Wortentzug oder Unterbrechung der Sitzung - die Ordnung. Während sich ihre Ordnungsgewalt vornehmlich auf Kreistagsmitglieder bezieht, erstreckt sich das Hausrecht auf alle während der Sitzung anwesenden Personen. Der Kreistag wird durch ihn in den von ihm betriebenen oder gegen ihn gerichteten Verfahren vertreten.


Stellvertretende Kreistagsvorsitzende