Junger Mann im Rollstuhl

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg gestaltet seine Webseite im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg. 

Um die Zugänglichkeit zu erhöhen und die Bedienbarkeit mit verschiedenen Handicaps zu erleichtern bietet diese Webseite folgende Möglichkeiten an:

  • Navigation mit der Tastatur: Als Alternative zur Maus-Steuerung bieten wir eine sinnvolle Tabulator-Logik, um eine reibungslose Tastatur-Navigation zu ermöglichen.
  • Veränderbare Textgröße: Die Schriftgröße der Webseite kann beliebig vergrößert werden.
  • Kontrast von Texten: Um Menschen mit verschiedenen Arten von Farbschwächen entgegenzukommen, gibt es die Möglichkeit die Webseite in einem starken Kontrast-Modus anzeigen zu lassen.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gern bei uns! 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.


Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dateien
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben
  • Beim Veranstaltungsfilter lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen
  • die Alternativtexte für Bilder sind noch nicht bei allen Grafiken hinterlegt


Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. 


Unsere Selbsteinschätzung

Der Internetauftritt des Landkreises Waldeck-Frankenberg (www.landkreis-waldeck-frankenberg.de) ist weitestgehend barrierearm. 

Gestaltung:

  • alle Bilder sind mit einem alternativen Text versehen
  • die Seite weist einen hohen Kontrastwert auf (abgesehen von der Brotkrumen-Navigation, also dem Link-Pfad, der den Nutzenden der Webseite Orientierung bietet und die Navigation vereinfacht, z.B. "leben & genießen - Vielfalt stärken - Inklusion - Barrierefreiheit")
  • alle Texte wurden bereits in der 100% Auflösung in einer großen Schriftart festgelegt

Inhalt:

  • eine Seite für leichte Sprache beschreibt den Landkreis und seine Tätigkeiten
  • eine Erläuterung zur Umstellung der Sprache wird in 10 verschiedenen Sprachen bereitgestellt
  • eine Erklärung zur Umstellung der Auflösung wird in 10 verschiedenen Sprachen bereitgestellt
  • fast alle Texte werden in einfacher Sprache verfasst*

Texte welche nicht in einfacher Sprache verfasst werden:*

  • Leistungen, welche aus dem Hessenfinder des Landes Hessen eingespielt werden
  • PDF Dokumente, die zum Download bereitgestellt werden
  • Texte, die aufgrund der geltenden Rechtsgrundlage nicht anders verfasst werden können


Unsere Ziele bis 2025

  • alle kreiseigenen Webseiten sollen bis spätestens Ende 2025 barrierearm sein
  • der Bereich der leichten Sprache soll noch weiter ausgebaut werden
  • die einfache Sprache soll in weiteren Bereichen umgesetzt werden


Evaluationsmethode

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2, 35390 Gießen
Tel. 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Wir freuen uns über Ihr Feedback!


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