moosbewachsener Baumstamm in einem Laubwald

Naturdenkmale entdecken

Naturdenkmale entdecken

Ein Naturdenkmal ist eine Einzelschöpfung der Natur oder eine entsprechende Fläche bis zu fünf Hektar Größe, die vom Landkreis Waldeck-Frankenberg unter Schutz gestellt ist. Nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes ergibt sich ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

Zusammen mit betroffenen Bürgern, den Kommunen, Institutionen und den Verbänden wurden durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg insgesamt 284 Einzelschöpfungen mit der Naturdenkmalverordnung vom März 2013 unter diesen besonderen Schutz gestellt und als Naturdenkmale ausgewiesen; darunter 99 Bäume und Baumgruppen, 41 Teiche und Feuchtflächen, 35 artenreiche Grünlandflächen, Heiden, Hutewälder, Moore und geologische Besonderheiten. Mit der Schutzverordnung gehen verschiedene Ver- und Gebote einher, die den langfristigen Erhalt der Naturdenkmale sicherstellen. Notwendige Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde übernommen. 


Viele Baupläne liegen auf einem Tisch

Interaktive Karte der Naturdenkmäler

In der interaktiven Karte werden alle Naturdenkmäler dargestellt. Hier haben Interessierte die Möglichkeit, sich über die Denkmäler zu informieren.

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