Tiergehegegenehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung").

    Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Für die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt: 

    • Antrag 
    • Sachkundenachweis 
    • polizeiliches Führungszeugnis
  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen:


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet sowie das Veterinäramt des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende