Fahreignungsregister
Leistungsbeschreibung
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
- Fahreignungsregister; Löschung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Fahreignungsregister; Eintragung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Fahreignungsregister; Auskunft
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Fahreignungsregister; Löschung
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
(Kraftfahrt-Bundesamt)
- Faltblatt zum neue Fahreignungsregister (FAER)
(Kraftfahrt-Bundesamt)
- Neues Punktsystem ab dem 01.05.2014 - Was ändert sich?
(Kraftfahrt-Bundesamt)
- Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Kurztext
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316-0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650