Bestehen und losfahren: Neues Verfahren zur Führerschein-Erteilung
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung – auch im Bereich der Erteilung von Fahrerlaubnissen. Nach bestandener Fahrprüfung müssen Prüflinge künftig nicht mehr auf die Ausstellung des Kartenführerscheins warten, sondern erhalten direkt nach der Prüfung einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis, der sie sofort zum Fahren berechtigt.
Fahrerlaubnis ausstellen – schneller, einfacher und kundenfreundlicher
Die Neuerungen des sogenannten §22a-Verfahrens bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen nutzt der Fachdienst Verkehr des Landkreises neuerdings, um Abläufe noch weiter zu vereinfachen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und den Service für die Kundinnen und Kunden deutlich zu verbessern. Das Verfahren basiert auf einem Pilotprojekt, das zunächst in Wiesbaden erprobt wurde und die Fahrerlaubniserteilung weitgehend digital abbildet.
Im Mittelpunkt steht dabei die medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen Fahrschulen, Prüfstellen und Fahrerlaubnisbehörden. Prüfaufträge, Rückmeldungen und behördliche Entscheidungen werden elektronisch übermittelt und automatisiert verarbeitet. „Damit machen wir die Fahrerlaubniserteilung schneller, einfacher und deutlich kundenfreundlicher“, betont Landrat Jürgen van der Horst. „Unsere Bürgerinnen und Bürger profitieren von weniger Bürokratie, kürzeren Wartezeiten und einer unmittelbaren Mobilität nach bestandener Prüfung.“
Weniger Aufwand, mehr Service
Durch die Digitalisierung entfallen zahlreiche papiergebundene Arbeitsschritte, persönliche Vorsprachen zur Abholung von Dokumenten sind nicht mehr notwendig und digitale Plausibilitätsprüfungen helfen zudem dabei, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Das macht die Verfahren nicht nur schneller, sondern auch sicherer und zuverlässiger.
Für viele Antragstellerinnen und Antragsteller bedeutet das eine erhebliche Zeitersparnis. Wege zur Behörde werden reduziert, Termine lassen sich besser planen und die Fahrberechtigung steht unmittelbar nach erfolgreicher Prüfung zur Verfügung – ein großer Vorteil insbesondere für junge Menschen, Auszubildende und Berufstätige.
Aber auch für die Kreisverwaltung selbst bringt das neue Verfahren klare Vorteile: Der geringere Einsatz von Papier, Druck und Versand schont Ressourcen und trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Gleichzeitig werden interne Abläufe effizienter gestaltet und Mitarbeitende entlastet. „Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung ganz bewusst dort, wo sie den Menschen konkret hilft“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Verkehr Petra Gerhold. „Das §22a-Verfahren ist ein gutes Beispiel dafür, wie moderne Technik den Alltag einfacher machen kann – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Verwaltung.“
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