Verkehrssicherheit: Stadt Korbach und Landkreis prüfen Maßnahmen
Um die Verkehrssicherheit in der Korbacher Stadt und den Ortsteilen noch weiter zu verbessern, arbeiten die Stadt Korbach und der Landkreis Waldeck-Frankenberg aktuell an unterschiedlichen Maßnahmen für Nordenbeck, Lelbach, und Meineringhausen und auch für die Kernstadt.
Individuelle Lösung für jeden Ortsteil
Ob Fußgängerüberwege, Tempolimits oder Bedarfsampeln: Im Rahmen der Analyse, mit der auch eine Verkehrserhebung einhergeht, wurden und werden auch weiterhin unterschiedliche Möglichkeiten ausgelotet, um beispielsweise die Querungen der Hauptverkehrsstraße in den Ortsdurchfahrten der Ortsteile einfacher und sicherer zu gestalten. „In einer ergebnisoffenen Untersuchung loten wir momentan unterschiedliche Möglichkeiten aus – gemeinsam mit der Straßenbaubehörde Hessen Mobil und der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg“, berichten Landrat Jürgen van der Horst und Bürgermeister Stefan Kieweg aus einem Arbeitsgespräch mit ihren Fachabteilungen. „Daraus erarbeiten wir individuelle Lösungen für jeden einzelnen Ortsteil, die wir dann auch sukzessive umsetzen werden.“
Tempo 30 in Nordenbeck, Lelbach und Lengefeld
Teilweise gibt es hier auch schon konkrete Ergebnisse: So haben Stadt und Landkreis entschieden, in Nordenbeck, Lelbach und Lengefeld in der Ortsmitte im Bereich des Kindergartens und des Fußgängerüberweges bzw. des Kinderspielplatzes ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern anzuordnen. Kindergärten, Spielplätze und Fußgängerüberwege zählen nach der Straßenverkehrsordnung zu den „schutzwürdigen Einrichtungen“, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung im unmittelbaren Bereich dieser Einrichtungen auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs zulässig ist.
Im Rahmen der Verkehrssicherungsmaßnahmen wird auch die Kernstadt in den Blick genommen – hier speziell die Querungshilfe am Westring, die zu dem neuen Kinderspielpark Laake „KorBerg“ führt. Geprüft wird hier ebenfalls die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer, um den Überweg an dieser Stelle noch sicherer zu gestalten. Hier steht eine finale Entscheidung aber noch aus. Ebenso wurde in der Schlesischen Straße in der Kernstadt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt.
Geprüft werden aktuell ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen im Strother Wald auf der Steigungs- bzw. Gefällstrecke auf der Kreisstraße 15 und auf der Landesstraße 3076 zwischen Korbach und Nordenbeck am Knotenpunkt mit der Kreisstraße 57 an der Radwegekreuzung. In Nordenbeck soll zudem die bestehende Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Die Förderanträge für die Baumaßnahme an der Bushaltestelle und der Ortsdurchfahrt werden von der Stadt Korbach für das Jahr 2027 gestellt.
Prüfung von Bedarfsampeln in Meineringhausen und Lelbach
In Lelbach wird zudem weiterhin darüber beraten, ob der Fußgängerüberweg durch eine Bedarfsampel ersetzt wird. Die Frage der Errichtung einer Bedarfsampel stellt sich zudem momentan auch in Meineringhausen. Hier käme aber auch ebenfalls ein Tempolimit auf 30 Stundenkilometer in Frage. Maßgeblich für die Entscheidung werden die Ergebnisse der Verkehrserhebungen sein, in denen das Kraftfahrzeug- und Fußgängeraufkommen evaluiert wird. Nach dem Erhebungszeitraum, der einige Monate andauern wird, werden die Zahlen ausgewertet, die in die finale Entscheidung mit einfließen.
Balance zwischen Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss
Fest steht: Die Stadt Korbach und der Landkreis nehmen bei der Beurteilung das gesamte Stadtgebiet in den Blick. Landrat Jürgen van der Horst macht deutlich, warum Entscheidungen hier aber nicht immer einfach sind: „Jedes Tempolimit und jede Bedarfsampel stellen einen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Wir müssen hier im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Balance halten zwischen Verkehrssicherheit sowie Mobilität und Verkehrsfluss.“ Einschränkende Maßnahmen müssten genau begründet werden. „Wir wollen den Straßenverkehr für alle Beteiligten so sicher, aber auch so flüssig wie möglich machen. Die Entscheidungen für Verkehrseinschränkungen fällen wir daher sehr bedacht – nach Abwägung aller Argumente und in gemeinsamer Abstimmung mit allen Beteiligten.“
