Trennungsunterhalt Festsetzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden (Ehe- oder Lebens-)Partner bzw. Ihrer in Trennung lebenden (Ehe- oder Lebens-)Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Trennungsunterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

    Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an eine Rechtsanwältin oder eine Rechtsanwalt.

    Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Hinweis: Bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt (für minderjährige Kinder und volljährige Kinder unter 21 Jahre) und Unterhalt von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines gemeinsamen Kindes bietet das Jugendamt nach dem Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Beratung und Unterstützung an. 

    Außerdem besteht die Möglichkeit nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Unterhaltsansprüche von Kindern unter 21 Jahren sowie von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines gemeinsamen Kindes beim Jugendamt beurkunden zu lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweise über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Gerichtskosten
    • Rechtsanwaltskosten
    • beides richtet sich nach dem Streitwert

Zuständige Abteilungen