Neue Termine für die Mini-Impfzentren des Landkreises im Mai

In den Mini-Impfzentren des Landkreises Waldeck-Frankenberg kann man sich auch in den kommenden Wochen weiterhin gegen das Coronavirus impfen lassen. Termine werden jedoch nicht mehr wöchentlich, sondern alle zwei Wochen angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig; Impfwillige können einfach vorbeikommen. Angeboten werden die Impfstoffe der Unternehmen BionTech & Pfizer und Novavax sowie Moderna nach Vereinbarung.

Die Mini-Impfzentren in der kleinen Hauerhalle in Korbach und im unteren Gebäude des Kreiskrankenhauses in Frankenberg haben demnach im Mai am 7. und 21. Mai geöffnet. Von 10 bis 13 Uhr sind an diesen Tagen Impfungen zur Immunisierung gegen das Virus möglich. Auch im Bahnhof in Bad Wildungen finden alle zwei Wochen samstags von 9 bis 13 Uhr Impfungen statt.

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg ruft auch weiterhin dazu auf, die öffentlichen Impfangebote wahrzunehmen, um sich und andere gegen das Coronavirus bestmöglich zu schützen. In diesem Zusammenhang wird zudem auch noch einmal auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hingewiesen, die seit dem Mitte März dieses Jahres für bestimmte Einrichtungen gilt – und eine Impfung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend vorschreibt.

Kinderimpfungen in Korbach und Bad Wildungen
Am 7. Mai und 4. Juni finden von 10 bis 13 Uhr im Korbacher Impfzentrum in der kleinen Hauerhalle auch wieder Kinderimpfungen statt. Dafür werden entsprechend Kinderärzte bereitstehen, um die Kinder, Jugendlichen und Eltern entsprechend zu beraten. Es reicht aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person das Kind zur Impfung begleitet. Mit der Unterschrift des einen Elternteils in die Einwilligung zur Impfung wird automatisch das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt und gegeben. Auch in Bad Wildungen sind während der geöffneten Samstage auch weiterhin Kinderimpfungen möglich.

Unterlagen bereithalten
Zur Impfung sollte Folgendes mitgebracht werden: Die Krankenkassenkarte und der Impfpass des Kindes, der Personalausweis des Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit bereits die ausgefüllten Aufklärungsmerkblätter und Anamnese- und Aufklärungsbögen für die jeweiligen Impfstoffe. Zum Herunterladen stehen die Dokumente hier bereit.