ASP: Landkreis erlässt Allgemeinverfügungen für Schutzzonen

Die hochansteckende Afrikanische Schweinepest breitet sich seit Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen auch in Richtung Hessen aus. In unmittelbarer Nähe zur hessischen Landesgrenze – und somit auch zur Kreisgrenze – wurde die ASP bereits nachgewiesen.  Daher erlässt der Landkreis zum Schutz der Tiere in Waldeck-Frankenberg in Abstimmung mit dem Land Hessen zwei Allgemeinverfügungen zur Einrichtung von zwei Sperrzonen, die ab sofort in Kraft treten.

Zwei Sperrzonen I und II eingerichtet
Die Allgemeinverfügungen regeln zwei Sperrzonen – eine Sperrzone II direkt rund um das Gebiet der letzten positiven Funde und eine weitere Sperrzone I, die die Sperrzone II als Puffer umschließt. In die Sperrzone II fallen in Waldeck-Frankenberg Teile der Stadt Hatzfeld, der Stadt Battenberg und der Gemeinde Allendorf. In die Sperrzone I fallen in Waldeck-Frankenberg zusätzlich dazu noch Teile der Stadt Frankenberg. Die genaue Gebietsabgrenzung ist den beiden Allgemeinverfügungen inklusive Kartenmaterial zu entnehmen, die hier eingesehen werden können. 

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Beide Sperrzonen dienen der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Daher müssen im gesamten Gebiet Eigentümer und Nutzer das Betreten ihrer Flächen – beispielsweise zur Kadaversuche oder -bergung oder durch veterinärbeauftragte Personen – dulden. Ebenso den Einsatz von Drohnen und Zäunen. Gefundene oder erlegte Wildschweine müssen unverzüglich der Veterinärbehörde gemeldet und erlegte Tiere gekennzeichnet, beprobt und bis zur Klärung der Laborergebnisse gesichert aufbewahrt und von befugten Stellen entsorgt werden. Innerhalb beider Zonen gilt zudem ein grundsätzliches Verbringungs- und Transportverbot für lebende Wildschweine, frisches Wildschweinfleisch und tierische Nebenprodukte. Zudem werden strenge Biosicherheitsmaßnahmen wie Reinigung und Desinfektion, sichere Lagerung von Futter und Einstreu und verschärfte Meldepflichten für Schweinehalter vorgeschrieben.

Verschärftere Vorgaben in Zone II
In der Sperrzone II gelten noch einmal verschärftere Vorgaben: Dort gilt zudem ein grundsätzliches Jagdverbot mit nur eng begrenzten Ausnahmen. Weiterhin enthält sie umfangreiche und konkrete Auflagen für Feld‑ und Forstwirtschaft – wie z.B. eine Drohnenbefliegung vor der Ernte, spezielle Mais‑ und Heuregulierungen oder weitgehende Forstverbote. Bergung, Probenahme und Entsorgung werden zudem ausschließlich durch bevollmächtigte Teams durchgeführt. Verstöße gegen die Auflagen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Infektionsketten erkennen, Tiere schützen
Alle Details zu den Vorgaben, die durch die Allgemeinverfügungen in Kraft treten, kann man hier nachlesen - ebenso die beiden Allgemeinverfügungen im Wortlaut. Dort ist ebenfalls der Link zu einer interaktiven Karte hinterlegt, in der die Zonen, genau gekennzeichnet sind. „Mit den Allgemeinverfügungen setzen wir die erforderlichen Vorgaben um, die eine Einschleppung beziehungsweise Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Kreisgebiet verhindern sollen“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Karl-Friedrich Frese. Ziel der Maßnahmen ist es, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und schweinehaltende Betriebe bestmöglich zu schützen.

Schutzzaun errichtet, Durchlässe vorerst provisorisch verschlossen
Dazu beitragen soll außerdem der errichtete wildschweinsichere Schutzzaun entlang der Bundesstraßen 236 und 253 und der Landesstraße 3382 von Bromskirchen Richtung Battenberg und weiter bis zur Sackpfeife. Dieser ist zwar fertiggestellt, es fehlen aber momentan noch manche Tore und Viehgitter an einigen Durchlässen und Wegen. Diese werden nun vorerst provisorisch verschlossen – unter anderem mit Holzgittern. Hier wird noch einmal deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass diese provisorischen Verschlüsse nur übergangsweise sind und nach und nach durch komfortablere Tore und Viehgitter ersetzt werden, die aber momentan aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht eingebaut werden können. Aufgrund der Ausbreitung der Tierseuche ist aber Eile geboten, weswegen vorerst auf die Provisorien zurückgegriffen wird. Der Landkreis weist noch einmal darauf hin, dass alle Tore, Zäune und Durchlässe am Zaun nun unbedingt geschlossen gehalten werden müssen und bittet Anlieger um Mitarbeit und Verständnis für eventuelle Einschränkungen.

Infoveranstaltung zur ASP am 3. März
Um auch persönlich noch einmal umfassend über das Thema zu informieren, laden das Hessische Landwirtschaftsministerium und die Landkreise Waldeck-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf zu einer Informationsveranstaltung am 3. März um 17.30 Uhr in die Burgberghalle nach Battenberg ein. Staatssekretär Michael Ruhl als Leiter des ASP-Führungsstabes, Vertretende der Landkreise Waldeck-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf und Mitarbeitende aus dem ASP-Führungsstab werden über die aktuelle Lage und die Maßnahmen in den Sperrzonen informieren. Außerdem wird im Rahmen der Veranstaltung ausreichend Raum für Fragen und einen Austausch mit dem Publikum sein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

 

Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest verläuft für Haus- und Wildschweine nahezu immer tödlich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Dennoch kann ein Ausbruch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen – insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe und die regionale Fleischwirtschaft. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg arbeitet eng mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Bund und der Europäischen Union zusammen, um die Ausbreitung der Tierseuche konsequent zu verhindern. 


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