Führerscheinstelle
Führerscheinstelle
Führerscheinangelegenheiten können in den Verwaltungsstellen des Landkreises in Korbach und Frankenberg erledigt werden. Ein persönlicher Besuch ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Häufig gestellte Fragen:
Ich habe bereits den Kartenführerschein. Muss ich meinen Führerschein trotzdem umtauschen?
Wenn Sie vor 1953 geboren sind müssen Sie den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Sollten Sie in bzw. nach 1953 geboren sein kommt es auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an (Datum bei 4a auf der Vorderseite des Führerscheins).
Ausstellungsjahr
(siehe 4a)
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Bei den ab 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheinen ist unter 4b bereits das Ablaufdatum, bis zu dem der Führerschein getauscht werden muss, eingetragen.
Bis wann muss ich meinen alten Papier-Führerschein umtauschen (Fristen)?
Wenn Sie vor 1953 geboren sind müssen Sie den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen. Sollten Sie in bzw. nach 1953 geboren sein ist Ihr Papier-Führerschein bereits abgelaufen und Sie müssen einen neuen Kartenführerschein beantragen.
Wie kann ich den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen (Verfahrensablauf, Antrag per Post/digital/mit Termin/ etc.)
Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragsstellung:
- In der Fahrerlaubnisbehörde (nach erfolgter Online-Terminvereinbarung oder unter der Hotline 05631 - 954 1114)
- In der für Sie zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung (ggf. nach erfolgter Terminvereinbarung)
- Online (Voraussetzung: Personalausweis mit Online-Funktion oder Bund-ID-Konto)
Ich habe meinen Führerschein verloren. Was benötige ich um einen Ersatzführerschein zur erhalten?
- Ausweisdokument: (vorläufiger) Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung (ohne ist keine Antragsstellung möglich)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- ggf. Verlust-/Diebstahlanzeige der Polizei
- EC-Karte oder Rechnung
- Termin in Ihrer Führerscheinstelle (Jetzt vereinbaren)
Welche Unterlagen brauche ich für die Ersterteilung / Erweiterung des Führerscheins?
- Antragsformular der Fahrschule
- Ausweisdokument
- Falls noch nicht vorgelegt: Erste-Hilfe-Nachweis (keine Online-Kurse!)
- Sehtest bzw. bei allen C-/D-Klassen: Untersuchung über das Sehvermögen § 12 (6) FeV (Vordruck Anl. 6 Nr. 2.1 FeV)
- bei allen C-/D-Klassen: ärztliche Untersuchung § 11 (9) FeV (Vordruck Anl. 5 Nr. 1 FeV)
- bei Klasse D: Führungszeugnis
Ich habe die Führerscheinprüfung beim TÜV bestanden und keinen Führerschein ausgehändigt bekommen. Wie ist das weitere Vorgehen?
Sie müssen einen Termin bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle vereinbaren, eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich (Online-Terminvereinbarung oder unter der Hotline 05631 - 954 1114). Vor Ort kann Ihnen dann entweder eine vorläufige Fahrerlaubnis oder der ggf. bereits bestellte Führerschein ausgehändigt werden.
Ich bin im Besitz einer BF17-Bescheinigung und bin bereits 18 Jahre alt. Wie bekomme ich meinen EU-Kartenführerschein?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Abholung des Kartenführerscheins bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (siehe Kontaktdaten unter Servicezeiten).
Wie kann ich einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde bekommen?
Termine können über die Online-Terminvereinbarung oder unter der Hotline 05631 - 954 1114 vereinbart werden.
Wie komme ich zu dem Online-Antragsverfahren?
Tragen Sie oben in der Suche den Begriff Fahrerlaubnis oder Führerschein ein. Anschließend klicken Sie oben in der Suche auf den Filter "Online-Verfahren".

Führerschein online beantragen:
Fahranfänger können künftig ihren Erstantrag auf Ausstellung eines Führerscheins online beim Landkreis Waldeck-Frankenberg einreichen. Mit wenigen Klicks kann man – per PC oder bequem über das Smartphone – alle Infos eintragen und die notwendigen Dokumente hochladen. Sogar ein biometrisches Foto kann selbst per Selfie aufgenommen werden. Das erspart nicht nur den Gang zum Amt, sondern auch viel Zeit.
Führerscheine werden durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen befinden. Es ist zu unterscheiden zwischen:
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
- Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
- Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen)
- Ausstellung von internationalen Führerscheinen
- Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen
Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle ist die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung. Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich Betroffene ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen.
