Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg
    • Antragsvordruck
    • Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

    • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

    Für den Antrag auf Erteilung  der Fahrerlaubnisklassen  C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis  nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

    Foto-Mustertafel

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
    • Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
    • Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende