Viele schmale Schulbücher in einem Regal

Medizinalaufsicht für Gesundheitsberufe

Medizinalaufsicht für Gesundheitsberufe

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, muss dies beim Fachdienst Gesundheit des Landkreises anmelden. Dieser überwacht, soweit nicht andere Stellen zuständig sind, die Berechtigung zur Führung der einschlägigen Berufsbezeichnung und die ordnungsgemäße Berufsausübung.

Das betrifft beispielsweise:

  • (Zahn-)Arztpraxen
  • Apotheken
  • Psychologische Psychotherapie
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Podologen
  • Pflegedienste
  • Hebammen


Heilpraktiker

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises führt zudem die Heilpraktiker-Prüfungen durch. Die schriftlichen Überprüfungen finden immer am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Bei der Überprüfung der Heilpraktiker ist die Teilnehmerzahl für jeden Termin begrenzt. Die Überprüfungstermine werden nach Eingangsdatum (Eingang aller erforderlichen Unterlagen beim Fachdienst Gesundheit) vergeben.

Bestehende und neu eröffnete Heilpraktiker-Praxen unterliegen der Überwachung. Für Heilpraktiker besteht die Pflicht, sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt zu melden. Die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Praxen und setzen sich dazu vorab mit ihnen in Verbindung. Bei den Kontrollen wird vor allem auf die Einhaltung der Infektionshygiene geachtet. Weiteres kann telefonisch erfragt werden.