Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum wird gefördert

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird auch in diesem Jahr wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum bereitstellen. Anmeldungen auf Bezuschussung solcher Maßnahmen können ab sofort über die Wohnungsbauförderungsstelle, die beim Landkreis angesiedelt ist, eingereicht werden. Ziel der Landesregierung sei es, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter, dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können. Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehöre dabei zu den vordringlichen Aufgaben. Das bedeutet, dass dieses Programm nicht im Vorgriff auf „altersgerechtes Wohnen“ ohne Behinderung/Pflegegrad abzielt, sondern nur auf Menschen mit Behinderungen.  

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld), z. B. Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, Einbau von geeigneten Aufzügen oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie die Errichtung und Gestaltung von Rampen und Treppen. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist und mit denen vor Bewilligung der Fördermittel durch die WIBank noch nicht begonnen wurde. Eigenleistungen und Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Die Förderung ist eine Projektförderung. Sie erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der maßnahmebedingten Umbaukosten der Wohnung, die vom Eigentümer oder von Angehörigen selbst genutzt wird. Für förderungsfähige Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge:

  • Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro,
  • Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro,
  • Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro,
  • alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro

„Da erfahrungsgemäß mehr Anträge auf Fördermittel eingehen als Zuschussmittel zur Verfügung stehen, werden die maximalen Zuschussbeträge durch die Wohnungsbauförderungsstelle prozentual gekürzt, damit möglichst alle Antragsteller in den Genuss der Fördermittel kommen können“, führte Frese aus. Das Ministerium hat festgelegt, dass Anmeldungen auf Förderung bis zum 1. Oktober 2021 der zuständigen Stelle beim Landkreis zugeleitet werden müssen.

Der Erste Kreisbeigeordnete fordert alle in Frage kommenden Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum auf, von dem Angebot des Landes Gebrauch zu machen. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 05631 - 954 407 oder per E-Mail unter norbert.gothmann@lkwafkb.de.