Landkreis ruft zu Umsicht auf: Kein Feuerwerk an Silvester

Der Bund hat dieses Jahr zum zweiten Mal in Folge den Verkauf von Feuerwerk zu Silvester untersagt. Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen ist das Abbrennen von Feuerwerk an publikumsträchtigen öffentlichen Orten nur dann untersagt, wenn die örtlich zuständigen Behörde diese Orte bestimmt haben. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg zwar keinen Gebrauch gemacht, ruft aber trotzdem dazu auf, Böller und Raketen, die möglicherweise aus den vergangenen Jahren noch in den Kellern liegen, auch in diesem Jahr nicht abzubrennen. Grund dafür ist unter anderem, dass die ohnehin schon durch das Coronavirus belasteten Kliniken in Waldeck-Frankenberg und über die Kreisgrenzen hinaus nicht noch zusätzlich durch Feuerwerks-Verletzungen beansprucht werden sollen.