Inzidenz gesunken: Lockerungen nach Stufe 2 ab 10. Juni

Kontaktbeschränkungen

Für Kontakte gilt: Es dürfen sich im öffentlichen Raum Gruppen bis zehn Personen oder zwei Haushalte treffen. Genesene und vollständig geimpfte Personen zählen bei diesen Treffen nicht mit. Die Beschränkungen gelten nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Trotzdem wird die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin dringend empfohlen.  

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich erlaubt, wenn der Körperkontakt auf ein notwendiges Minimum reduziert wird. Bei Dienstleistungen zur Körperpflege wie Maniküre, Kosmetik oder Frisörbesuchen ist ein Negativ-Nachweis in Stufe 2 zwar nicht mehr verpflichtend, jedoch empfohlen. Ein Negativ-Nachweis ist ein schriftlicher Nachweis über einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist, als 24 Stunden und von einer offiziellen Teststelle ausgestellt wurde oder ein Selbsttest, der vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wurde, ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder ein Genesenen-Nachweis. 

Einkaufen, Gastronomie & Tourismus

Der Einzelhandel darf nun grundsätzlich wieder öffnen – unter Beachtung der Hygiene-  und Abstandsregeln. Ein Negativ-Nachweis ist auch in diesem Bereich zwar keine Pflicht mehr, wird aber dennoch auch hier weiterhin empfohlen. Gastronomische Angebote im Außenbereich sind ab Stufe 2 ohne Negativ-Nachweis der Gäste erlaubt. Dieser wird aber auch hier weiterhin empfohlen. Die Innengastronomie darf mit Negativ-Nachweis öffnen.  Es gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen. Darüber hinaus muss bis zur Einnahme des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Touristische Übernachtungen sind erlaubt. In Beherbergungsbetrieben, wo man Gemeinschaftseinrichtungen nutzt, beispielsweise Speise- oder Schlafsäle sowie Sanitär-Einrichtungen, benötigt man bei der Anreise einen Negativ-Nachweis. Bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen in einer Einrichtung, wo man Gemeinschaftseinrichtungen nutzt, muss man zwei Mal die Woche einen Negativ-Nachweis erbringen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lockerungsstufe 2 und den dazugehörigen Regelungen, die nach der hessischen Landesverordnung gelten, hat der Landkreis online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/rechtlichefragen zusammengefasst.

Erfolge nicht gefährden

„Dass die Infektionszahlen rückläufig sind, ist eine erfreuliche Entwicklung und ein hoffnungsvolles Zeichen. Daran müssen wir nun weiter anknüpfen“, fasst Landrat Dr. Reinhard Kubat die aktuelle Lage zusammen. Das sei neben der Achtsamkeit der Menschen auch den eingeleiteten Maßnahmen zu verdanken – unter anderem den verstärkten Kontrollen der Corona-Regeln und der Quarantäne-Einhaltung. Seit Pfingsten haben beispielsweise über 200 stichprobenartige und unangemeldete Quarantäne-Kontrollen bei Infizierten und Kontaktpersonen stattgefunden, die auch in den kommenden Wochen weiter andauern sollen. „Ein Großteil hat sich an die Maßgaben gehalten, es gab aber auch einige Verstöße, die nun rechtlich geahndet werden“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese. „Grundsätzlich waren die Menschen aber kooperativ und einsichtig.“ Landrat und Erster Kreisbeigeordneter sind sich einig, dass man nun weiterhin sorgsam sein müsse, um die erreichten Erfolge nicht zu gefährden und die Ansteckungszahlen weiter zu stabilisieren.

Nutzung der LUCA-App empfohlen

Zur Ergänzung der Hygienekonzepte in jeglichen Bereichen empfiehlt der Landkreis zudem nochmals die Nutzung der LUCA-App. Sie ermöglicht eine verschlüsselte digitale Kontaktnachverfolgung per Smartphone. Menschen, die die App auf ihr Handy geladen haben, können sich damit beispielsweise bei Gastronomiebesuchen oder auch beim Frisör über einen QR-Code einchecken. Die Anwendung registriert den Besuch. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass man währenddessen unwissentlich Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, kann der Fachdienst Gesundheit des Landkreises die Nutzenden schnell und einfach kontaktieren – und so noch gezielter Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen. Der Schutz vor einer Ansteckung und Verbreitung des Virus kann so weiter erhöht werden.

Die App funktioniert so: Man lädt sich die Anwendung auf sein Smartphone. Bei der Anmeldung wird man aufgefordert, seine Kontaktdaten zu hinterlegen. Nach wenigen Klicks ist die App einsatzbereit. Über QR-Codes kann man sich in Lokalitäten – beispielsweise an einem Tisch in einem Restaurant – einloggen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass man Kontakt mit einer infizierten Person hatte, wird man über den Corona-Ausbruch informiert – ohne, dass handschriftliche Listen mit Kontaktdaten ausgewertet werden müssen. Auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg nutzt die digitale Form der Kontaktnachverfolgung bereits in seinen Verwaltungsstellen – beispielsweise bei Gremiensitzungen oder den wenigen dienstlichen Zusammenkünften, die digital nicht möglich sind.