Landkreis kein Sperrgebiet mehr für Blauzungenkrankheit
In Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Tierseuche Blauzungenkrankheit gilt der Landkreis Waldeck-Frankenberg wieder als seuchenfrei. Das bedeutet, dass das Sperrgebiet, das die Gemeinden Allendorf, Battenberg, Bromskirchen, Burgwald, Frankenberg, Gemünden, Haina, Hatzfeld und Rosenthal umfasste, ab sofort aufgehoben ist. Somit können Rinder, Schafe und Ziegen aus dem gesamten Kreis auch ohne bestehenden Impfschutz gegen das Virus wieder deutschland- bzw. EU-weit verbracht werden.
Aufgrund der Verbreitung der Tierseuche in der Schweiz, Frankreich, Belgien und Luxemburg besteht für den Landkreis Waldeck-Frankenberg allerdings weiterhin eine ständige Eintragsgefahr für das Virus. Ebenso kann der Landkreis jederzeit von Restriktionszonen betroffen sein, die aufgrund von Ausbrüchen in anderen Bundesländern oder auch in Hessen eingerichtet werden. In diesen Sperrgebieten würden sofort ab dem Zeitpunkt der Verfügung Rinder, Schafe und Ziegen mit der Ausnahme des Verbringens von Kälbern in die bestimmte EU-Staaten (u.a. Niederlande) keine Verbringungsmöglichkeiten in BTV-freie Gebiete mehr bestehen. Jeder Rinder-, Schaf- oder Ziegenhaltungsbetrieb im Kreis kann jederzeit von der beschriebenen Problematik betroffen sein. Die Impfung zumindest der Muttertiere ist deshalb weiterhin empfehlenswert.