Neue Bienensachverständige im Landkreis 

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt es rund 600 aktive Imker. Sie unterliegen der tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Überwachung durch den Fachdienst für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Schon seit langem wird die Überwachungsbehörde durch sogenannte Bienensachverständige in ihrer Arbeit mit den Imkern unterstützt.

Zu den Aufgaben von Bienensachverständigen gehört es, den Amtstierarzt bei der Feststellung und Bekämpfung von Bienenseuchen fachlich zu beraten und zu unterstützen. So bilden die Fachleute auch ein wichtiges Bindeglied zwischen den aktiven Imkern und der Behörde. Ob diagnostische Untersuchungen oder die sachgerechte Entnahme und Versendung von Probenmaterial für Laboruntersuchungen am Bienenstand, aber auch die Beratung und Unterweisung der Imker über Seuchenprophylaxe und Bestandshygiene – Bienensachverständige haben ein breites Tätigkeitsfeld. Zusammen mit dem Amtstierarzt führen sie sogar angeordnete Seuchenbekämpfungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch und überwachen diese.

Nicht jeder Imker darf als Bienensachverständiger tätig sein. Um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, braucht es eine zusätzliche Qualifizierung. So müssen Interessenten an der Unterstützungstätigkeit bereits seit mehreren Jahren als Imker aktiv sein. Noch wichtiger: Sie müssen einen Weiterbildungskurs am Bieneninstitut Kirchhain absolvieren und die abschließende Prüfung bestehen.

Erfreulicherweise haben zwei Imkerinnen aus Waldeck-Frankenberg im letzten Jahr diese Hürde genommen. Frau Karin Bach aus Diemelstadt-Dehausen und Frau Rebecca Bartoldus aus Haina-Löhlbach dürfen in ihren zugeteilten Bezirken nun das bestehende sechsköpfige Team der Bienensachverständigen im Landkreis unterstützen.

Der Fachdienst für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Aufgaben der Seuchenprävention und Seuchenbekämpfung nur dann zielführend wahrgenommen werden können, wenn sich die Bienenhalter pflichtgemäß anmelden. Alle Bienenhalter, die dies bisher noch nicht getan haben, werden durch den Landkreis gebeten, ihre Anmeldung nun zeitnah nachzuholen.