Schutz vor Tierseuchen: Bienenvölker anmelden!

Imkern liegt voll im Trend: So steigt die Zahl der Imkerinnen und Imker in Hessen seit etwa zehn Jahren stetig. Um die Tiere vor möglichen Krankheiten zu schützen, sind Halter in Waldeck-Frankenberg verpflichtet, ihre Bienenvölker beim Landkreis anzumelden.

Viele Imkerinnen und Imker interessieren sich nicht nur für den Honig der Bienen, sondern wollen auch einen Beitrag zum Naturschutz leisten. Denn: Die Honigbiene trägt durch ihre Bestäubungstätigkeit entscheidend zum Erhalt der Biodiversität bei und bestäubt etwa 80 Prozent aller Pflanzenarten, die darauf zur Fortpflanzung angewiesen sind.

Doch Bienenvölker sind keineswegs so pflegeleicht, wie sie auf den ersten Blick scheinen, denn bei der Haltung gibt es einiges zu beachten. Wichtig ist zu wissen, dass die Imkerei eine verantwortungsvolle und auch zeitintensive Freizeitbeschäftigung ist. Experten gehen von einem Zeitbedarf von mindestens zwölf Stunden pro Volk pro Jahr aus, wobei Neu-Imkerinnen und –Imker deutlich mehr Zeit einplanen sollten. Gerade zu Beginn ist es auch immer sinnvoll sich Beratung und Hilfe zu suchen. So bieten örtliche Imkervereine Schnupperkurse an oder stellen dem Imkernachwuchs Patinnen und Paten zur Seite. Keinesfalls sollte man Völker einfach im Internet kaufen, ohne sich vorher ausführlich zu informieren.

Vielen Hobby-Bienenhaltenden in Waldeck-Frankenberg ist auch nicht bekannt, dass Bienenvölker spätestens bei Beginn der Haltung beim Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises angemeldet werden müssen. Ebenso müssen Standortwechsel gemeldet werden. Mit diesen Regelungen soll gewährleistet werden, dass im Falle des Auftretens der bösartigen Faulbrut ein Sperrgebiet für Bienen gebildet werden kann, in dem dann alle Bienenstände auf diese Krankheit untersucht werden können. Die Faulbrut ist eine ansteckende, bakteriell bedingte Erkrankung der Bienenbrut, die zum Absterben der Völker führt. Wird sie nicht schnell genug erkannt und bekämpft, kann sie an die umliegenden Bienenvölker weitergegeben werden.

Um frühzeitig und vor allem umfassend auf einen Ausbruch der Faulbrut reagieren zu können, erinnert der Landkreis nochmals alle Imkerinnen und Imker, die Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker mitzuteilen. Neben der Anzeige beim Veterinäramt hat zusätzlich eine Anzeige der Bienenhaltung bei der Hessischen Tierseuchenkasse (Mitglieder von Imkervereinen sind über diese versichert) zu erfolgen.