Umbau von behindertengerechtem Wohnraum wird gefördert

Beeinträchtige Menschen sollen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig in ihrem Zuhause wohnen können. Das Land Hessen fördert daher den behindertengerechten Umbau von selbst genutzten Wohnraum. Dem Landkreis stehen dafür rund 110.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis 1. Oktober eingereicht werden.

Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Thema – auch in Waldeck-Frankenberg. „Daher begrüßen wir, dass es auch in 2022 Fördermittel des Landes für den Umbau von selbstgenutztem Wohnraum gibt“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Karl-Friedrich Frese. „Der Fokus liegt dabei auf Menschen mit Beeinträchtigung, nicht auf altersgerechtem Wohnen ohne Behinderung.“

Förderfähig sind demnach bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, beispielsweise die Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, der Einbau von geeigneten Aufzügen oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie die Errichtung und Gestaltung von Rampen und Treppen. Zudem werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist und mit denen vor Bewilligung der Fördermittel durch die WIBank noch nicht begonnen wurde. Eigenleistungen und Maßnahmen mit Kosten unter 1.500 Euro werden nicht gefördert.

Die Förderung ist eine Projektförderung und erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der maßnahmenbedingten Umbaukosten der vom Eigentümer oder von Angehörigen selbstgenutzten Wohnung. Für förderfähige Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge: Bad: Um-/Einbau 5.500 Euro, Küche: Um-/Einbau 5.500 Euro, Lift-/Aufzugseinbau 6.500 Euro, alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 3.000 Euro.

Da erfahrungsgemäß mehr Anträge auf Fördermittel eingehen als Zuschussmittel zur Verfügung stehen, werden die maximalen Zuschussbeträge durch die Wohnungsbauförderungsstelle prozentual gekürzt, damit möglichst alle Antragstellenden in den Genuss der Fördermittel kommen können. Anträge können bis zum 1. Oktober beim Landkreis eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de oder bei Andre Heine im Fachdienst Bauen unter E-Mail andre.heine@lkwafkb.de oder tel. 05631 – 954 407.