Vom 6. bis 28. Oktober: Schadstoffmobil im Landkreis unterwegs

In der Zeit vom 6. bis einschließlich 28. Oktober sind wieder speziell gekennzeich­nete Sammelfahrzeuge unterwegs, die Sonderabfälle entgegennehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsor­gung zuzuführen.

Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle, die maximale Annahmemenge ist auf 100 kg pro Sammlung und Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter. Solarthermieflüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen können in der Regel über den Installateur zurückgegeben werden. Die entgeltfreie Abgabe am Schadstoffmobil ist für private Haushalte auf maximal 20 Liter begrenzt.

Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Sie dürfen keinesfalls über Toilette oder Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest ver­schlossen sein, sie werden mit entsorgt. Da alle Händler gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet sind, werden Altöle nicht an­genommen. Altmedikamente aus privaten Haushalten können dagegen ohne Verpackungen in kleinen Mengen abgegeben werden.

Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolu­men von maximal 10 Litern abgegeben werden. Dabei darf keine Kantenlänge 50 cm überschreiten. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte - z. B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bü­gelma­schinen, Rasenmäher - sind grundsätz­lich von der Annahme über die mo­bile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kos­tenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden bzw. über die Sperrmüllabfuhr/Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden.

Neonröhren und Energiesparlampen werden bis zu einer Menge von maximal 10 Stück angenommen. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungs­anlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeu­ger mit ei­ner abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstel­len.

Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben, sie dürfen keinesfalls an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen rei­bungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ge­beten, sich nicht mit dem eigenen Kraft­fahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Bitte tragen Sie bei Anlieferung eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Hand­schuhen und festem Schuhwerk, sowie einen Mund- und Nasenschutz.

Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungs­bereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7 Euro pro Kilogramm erhoben.


Hinweis: In der Gemeinde Allendorf (Eder) wurde der Standplatz des Schadstoffmobils auf das Marktgelände in Battenfeld verlegt.