Landkreis unterstützt Erhalt der Personenschifffahrt am Diemelsee

Neue Auflagen einer Bundesverordnung für Binnenschiffe auf Bundeswasserstraßen zwingen den Betreiber des Personenschiffes MS Muffert am Diemelsee seinen bisherigen Betrieb in der bisherigen Form einzustellen. Landrat Jürgen van der Horst und der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese setzen sich für den Erhalt des touristischen Angebots ein.

„Schifffahrt fester Bestandteil des touristischen Angebots“
Gemeinsam unterstützen sie die Bemühungen des Bürgermeisters der Gemeinde Diemelsee Volker Becker, die Weiterführung der Personenschifffahrt auf einem der drei großen Stauseen in Waldeck-Frankenberg zu sichern. „Die Schifffahrten auf dem Diemelsee sind ein fester Bestandteil des touristischen Angebots in der Region“, betonen van der Horst und Frese. „Sie sind ein beliebter Besuchermagnet für Touristinnen und Touristen und ganze Reisegruppen.“ Falle das Angebot künftig weg, breche nicht nur ein wichtiges Urlaubsziel weg. „Auch die am See ansässigen gastronomischen Betriebe würden darunter leiden, da viele Menschen den Ausflug auf der MS Muffert mit einem Besuch des gastronomischen Angebots verbinden.“

„Schnelle und pragmatische Lösungen finden“
Landrat und Erster Kreisbeigeordneter sprechen sich daher ganz klar für den Erhalt der Personenschifffahrt am Diemelsee aus – und stehen in dieser Angelegenheit eng an der Seite der Gemeinde Diemelsee, die bereits Kontakt zu Landes- und Bundestagsabgeordneten aufgenommen hat, um das Thema auch auf der politischen Ebene zu platzieren. „Gemeinsam möchten wir alle Bemühungen unterstützen, damit die Rundfahrten auf dem Fahrgastschiff beibehalten werden können“, betonen die Dezernenten. „Nun gilt es, alle Möglichkeiten auszuloten, um eine schnelle und pragmatische Lösung dafür zu finden.“


Hintergrund
Änderungen in der Besatzungsverordnung für Binnenschiffe auf Bundeswasserstraßen machen es der MS Muffert künftig nicht mehr möglich, den Betrieb wie vorher fortzusetzen. Die neuen Auflagen machen es gesetzlich erforderlich, die Anzahl des nautischen Personals zu erhöhen. Diese Veränderung in der Besatzungsverordnung macht die sehr kleine Personenschifffahrt laut Betreiber unwirtschaftlich.