Denkmalschutzpreis: Bewerbungsschluss am 31. Mai

Der Landkreis stiftet zur Würdigung und Anerkennung des Denkmalschutzes in Waldeck-Frankenberg in 2025 erneut einen Denkmalschutzpreis. Bewerbungen werden bis zum 31. Mai entgegengenommen.

Besonderes Engagement im Denkmalschutz
Der Preis wird für besondere, beispielhafte, denkmalschutzpflegerische Leistungen an natürliche und juristische Personen verliehen, die im Landkreis als private Bauherren eine Baumaßnahme durchgeführt haben. Er besteht aus einer finanziellen Zuwendung und einer Verleihungsurkunde. Die Aufteilung des Preises auf mehrere Personen ist zulässig. Vorschlagsberechtigt sind Gemeinden, Verbände, Vereine und Privatpersonen. Auch Eigenbewerbungen sind zulässig.

Der Bewerbung oder Benennung müssen für die Beurteilung der Leistung ausreichende Unterlagen beigefügt werden, wie beispielsweise Angaben zu dem Denkmalobjekt und Informationen zur Historie, Angaben zu der Bauherrschaft und Nutzung des Objektes, Vorher-/Nachher-Bilder sowie historische Fotos, Angaben zur Planungs- und Bauzeit sowie Planungsunterlagen und beispielsweise eine baugeleitende Dokumentation, Bauuntersuchungen, Genehmigungen und sofern vorhanden Presseartikel. Über die Preisverleihung entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag einer Fachjury. Der Preis wird den Preisträgerinnen oder Preisträgern in einer Feierstunde überreicht.

Denkmäler sind identitätsstiftend und zeigen einen Wert
„Denkmäler sind in besonderer Weise identitätsstiftend. Sie zeigen: Hier steht ein Wert, dessen Potenzial genutzt wird und hier engagieren sich Menschen, um diesen Wert zu schützen und als Zeugnis für die Nachwelt langfristig zu erhalten“, betont die Leiterin des Fachdienstes Bauen beim Landkreis Susanne Paulus. „Wir freuen uns daher über zahlreiche Bewerbungen, die bis zum 31. Mai bei uns eingereicht werden können.“ Nachdem die Fachjury getagt habe, werde es eine Preisverleihung geben, durch die die anerkannten beispielhaften denkmalpflegerischen Leistungen auch in geeigneter Weise veröffentlicht werden sollen.

Mit der Teilnahme am Auswahlverfahren gestatten die Teilnehmenden dem Landkreis mit Zusendung der Unterlagen daher automatisch deren Veröffentlichung im Rahmen des Denkmalschutzpreises. Die über das Recht der Veröffentlichung hinausgehenden urheberrechtlichen Ansprüche der Einsendenden bleiben selbstverständlich unberührt. Bewerbungen oder Benennungen sollten vorzugsweise in digitalisierter Form bis zum 31.Mai 2025 unter dem Stichwort „Denkmalschutzpreis 2025“ beim Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg, -Untere Denkmalschutzbehörde-, Südring 2, 34497 Korbach oder per E-Mail eingereicht werden.


Schlagworte: 

Denkmalschutz Denkmalschutzpreis