Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe aufgehoben

Im vergangenen Jahr wurden verendete Tiere gefunden, welche durch das Friedrich-Loeffler-Institut positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet wurden. Der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises erließ aufgrund dessen eine Allgemeinverfügung, die alle Geflügelhaltende dazu verpflichtete, ihre Tiere, zum Schutz vor der hochinfektiösen Grippe, einzustallen. Diese Allgemeinverfügung wird nun aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

„Der Vogelzug ist vorbei und in den vergangenen vier Wochen wurde kein verendeter Vogel positiv auf die Vogelgrippe getestet. Es ist somit davon auszugehen, dass das Risiko einer Übertragung des Virus auf das gehaltene Geflügel im Landkreis Waldeck-Frankenberg sehr gering ist. Nach einer erneuten Abschätzung der Gefährdungslage und einer erneuten Risikobewertung wird die Allgemeinverfügung vom 4. Dezember 2025 daher aufgehoben“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese. Mit dem Aufheben der Verfügung sind alle Geflügelhaltende von der Aufstallungspflicht und von den erhöhten Biodiversitätsmaßnahmen befreit. Auch die Teilnahme an Börsen, Märkten und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel gehandelt oder ausgestellt wird, ist ab sofort wieder möglich.

In diesem Zusammenhang macht der Landkreis nochmals darauf aufmerksam, dass alle – auch kleinere und nicht-kommerzielle – Geflügelhaltungen in Waldeck-Frankenberg beim Landkreis angemeldet werden müssen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie besitzen. Auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse müssen sie registriert werden. Weitere Infos dazu gibt es online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/vogelgrippe.


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