Vogelgrippe

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände geschehen. Das Virus wurde vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht.


Vogelgrippe-Ausbruch in Waldeck-Frankenberg

Nachdem es im Dezember 2022 einen Vogelgrippe-Ausbruch in zwei Betrieben im Landkreis gegeben hat, hat der Landkreis zum Schutz der Vogel- und Geflügelpopulation eine Allgemeinverfügung mit weiteren Schutzmaßnahmen erlassen.  

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Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen für Halter im ganzen Landkreis

In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Regierungspräsidium Kassel empfiehlt der Landkreis den ansässigen Geflügelhaltenden erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen: 

  • Aufstallung von Geflügel bzw. Auslauf nur Volieren mit geschlossenem festem Dach und seitlich vogeldichten Netzen oder Gittern
  • Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern
  • Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
  • Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben

 

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist die Vogelgrippe?

    Die Vogelgrippe ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Dabei wird zwischen unterschiedlich aggressiven Virustypen entschieden. Bei dem derzeit in Deutschland zirkulierenden Virustyp H5N1 handelt es sich um eine sehr leicht übertragbare Variante, die schwere Krankheitsverläufe verursacht und daher auch als Geflügelpest bezeichnet wird.

  • Wie wird das Virus übertragen?

    Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Kranke Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen. Das Virus wurde vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht. 

  • Ist die Vogelgrippe ansteckend für den Menschen?

    Infektionen des Menschen mit dem H5N1-Erreger in Deutschland sind bisher laut Robert-Koch-Institut nicht bekannt. Eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist unwahrscheinlich. 

  • Wie können sich Geflügelhaltende präventiv schützen?

    Geflügelhaltende sollten ihren Tieren keine Kontaktmöglichkeit mit natürlichen Gewässern geben und diese nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jäger, die mit Federwild in Kontakt gekommen sind, sollten Hausgeflügel meiden. Ebenso sollte der direkte Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln verhindert werden. Das Auffinden von toten oder kranken Tieren – insbesondere Wasser- und Greifvögel – muss dem Veterinäramt unter Tel. 06451 – 743 753 gemeldet werden.  

  • Welche Vorsichtsmaßnahmen werden getroffen, um eine Ausbreitung zu verhindern?

    In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Regierungspräsidium Kassel empfiehlt der Landkreis den ansässigen Geflügelhaltenden erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen: 

    • Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern.
    • Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
    • Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
    • Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben. 
  • Was ist zu tun, wenn ein verendetes Tier mit Verdacht auf Vogelgrippe aufgefunden wird?

    Wenn ein kranker oder toter Wildvogel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) aber auch Greifvögel, gefunden wird, sollte das Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter Tel. 06451 – 743 753 informiert werden. Das Tier wird dann zur weiteren Untersuchung zum Untersuchungsamt Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen gebracht. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.