Vogelgrippe: Landkreis ordnet erhöhte Sicherheitsmaßnahmen an

Nachdem in zwei Geflügelzuchtbetrieben in Waldeck-Frankenberg Tiere positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet wurden und daraufhin alle 130 Tiere eingeschläfert werden mussten, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Vogel- und Geflügelpopulation in Waldeck-Frankenberg zu schützen. Die Verfügung tritt am 13. Dezember in Kraft und regelt weitere Schutzmaßnahmen.

So wurde um den Betrieb in Schmittlotheim herum eine Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern und eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern gezogen. Innerhalb der Überwachungszone gelten für Halter ab morgen die detaillierten Bestimmungen der Allgemeinverfügung – unter anderem: Sie müssen die Anzahl ihrer Tiere beim Landkreis angeben und melden, wenn sie erkranken oder versterben. Auch jegliche Krankheitssymptome sind anzeigepflichtig. Weiterhin sind sie verpflichtet, verstärkte Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umzusetzen und Buch darüber zu führen, welche Personen wann die Ställe betreten. Auch für die Beseitigung verstorbener Tiere und den Transport von Tieren und Erzeugnissen in diesem Bereich gelten verschärfte Vorschriften. Ebenso dürfen keine Tiere oder Produkte von Geflügel in die Überwachungszone hinein oder herausgebracht werden, ohne dies dem Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen zu melden. Für die Überwachungszone gilt zudem die Empfehlung einer Aufstallung der Tiere.

In der Schutzzone in dem noch engeren Drei-Kilometer-Radius gelten zusätzlich zu den Bestimmungen in der Überwachungszone noch weitere Regelungen – unter anderem beispielsweise eine Stallpflicht für die Tiere und die Sicherstellung, dass Hausgeflügel in keinem Fall mit anderen Beständen oder Wildvögeln in Kontakt kommen darf. Außerdem gelten auch hier noch einmal verschärfte Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen, um eine Ausbreitung der Seuche möglichst zu vermeiden. „Grundsätzlich rufen wir alle Halter von Vögeln und Geflügel auf, sich die Bestimmungen der Allgemeinverfügung detailliert anzusehen, um festzustellen, welche genauen Regelungen für die eigene Haltung gelten“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Anke Zwolinski. Für Fragen steht der Fachdienst zudem allen Haltern unter Tel. 06451 – 743 753 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Um den betroffenen Betrieb in Haubern herum konnte der Landkreis auf eine Allgemeinverfügung in dieser Form verzichten, da laut EU-Recht nach einem Ausbruch in einer privaten Kleinsthaltung wie es dort der Fall war, auf Einschränkungen dieser Art verzichtet werden darf. Aber auch hier wird Geflügelhaltenden im Umkreis empfohlen, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten und besonders wachsam für Krankheitssymptome zu sein.

Fälle wie die aktuellen in Waldeck-Frankenberg oder im Herbst im Landkreis Gießen, wo 8.500 Tiere getötet werden mussten zeigen, dass die Vogelgrippe auch in diesem Jahr wieder bundesweit gegenwärtig ist und eine ernsthafte Bedrohung für die Vogel- und Geflügelpopulation darstellt. Neben der Ansteckungsgefahr auf Geflügelausstellungen wie es bei den aktuellen Fällen höchstwahrscheinlich geschehen ist, stellen insbesondere infizierte Wildvögel ein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar. Um das Risiko von Ausbrüchen in Geflügelbeständen zu minimieren, appelliert der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises daher nochmals an alle Geflügelhaltenden im gesamten Landkreis, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Eintrag des Virus strikt einzuhalten – und gegebenenfalls zu optimieren. Zudem sollten sich alle Geflügelhaltenden, die es bisher versäumt haben, sich unverzüglich beim Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen anmelden – unabhängig davon wie viele Tiere sie besitzen. Auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse müssen sie registriert werden.


Hintergrund
Bei der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine schwer verlaufende Form der Aviären Influenza (AI) bei Geflügel und anderen Vögeln. Das hochansteckende Virus ist sehr leicht übertragbar, so dass es sich schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Kranke Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot, mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gegenstände wie Fahrzeuge, Geräte, Schuhsohlen oder Verpackungsmaterial geschehen. Die Geflügelpest kann bislang nicht behandelt werden.

Laut Robert-Koch-Institut sind in Deutschland bisher keine Erkrankungen bei Menschen mit AI-Viren bekannt. Trotzdem sollte man grundsätzlich – wie bei allen anderen toten Tieren auch – den Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln meiden und deren Auffinden an den Landkreis melden, damit diese schnellstmöglich geborgen und untersucht werden können. Auch verendete Tiere des eigenen Bestandes sollten bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung so aufbewahrt werden, dass andere Tiere keinen Kontakt zu den Kadavern haben. Erkranken oder verenden mehrere Tiere des eigenen Bestandes, muss dies ebenfalls dem Landkreis gemeldet werden.