Kommunalwahl 2026
Kommunalwahl 2026
Am 15. März 2026 finden die nächsten Kommunalwahlen in Hessen statt. Unter Kommunalwahlen versteht man die auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen und Abstimmungen, die von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Hierzu zählen die Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen. Gewählt werden dabei - abhängig von der Einwohnerzahl im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 93 Gemeindevertretende, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg werden 71 Kreistagsabgeordnete gewählt.
Wahlsystem
Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat in diesem System so viele Stimmen, wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an die Bewerbenden, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerbende aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten zu kombinieren. Bei den Kommunalwahlen wird bereits zum fünften Mal das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens von Stimmen angewendet, bei dem alle Wahlberechtigten mehr Möglichkeiten haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen abzugeben. Weitere Informationen zu den Wahlen und zum Wahlsystem gibt es auch unter www.wahlen.hessen.de oder www.deinedemokratie.de.
Briefwahl
Sofern Wahlberechtigte jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, gibt es auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen sie einen Wahlschein, den man mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen kann. Beim Antrag müssen Wahlberechtigte ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die man wahlberechtigt ist
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie man seine Stimmen per Briefwahl abgibt
Wahlberechtigte können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Kreiswahlleitung
Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleitung. Für die Kreiswahl im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind dies folgende Ansprechpersonen.