Lehrgänge für Feuerwehrangehörige auf Kreisebene
Lehrgänge für Feuerwehrangehörige
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg bietet in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Waldeck-Frankenberg sechs chs verschiedene Lehrgänge für Feuerwehrangehörige und solche die es werden wollen der 22 Städte und Gemeinden im Landkreis an. Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises oder bei den örtlichen Feuerwehren.
Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang)
Ziel der Feuerwehr-Grundausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Dauer der Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang): mindestens 70 Stunden.
Truppführerlehrgang
Vorraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Sprechfunkerlehrgang
Vorraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Atemschutzgeräteträgerlehrgang
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang). Der Sprechfunkerlehrgang soll vor dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Atemschutzgerätetägerlehrgang II (Fortbildungslehrgang für das Tragen von Chemikalienschutzanzügen)
Vorraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit dem Chemikalienschutzanzug. Lehrgangsdauer: mindestens 14 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Standortebene, auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Maschinistenlehrgang
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Sprechfunkerlehrgang soll vor dem Maschinistenlehrgang abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.