Mann in Feuerwehruniform in einer Feuerwache

Lehrgänge für Feuerwehrangehörige auf Kreisebene

Lehrgänge für Feuerwehrangehörige

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg bietet in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Waldeck-Frankenberg sechs chs verschiedene Lehrgänge für Feuerwehrangehörige und solche die es werden wollen der 22 Städte und Gemeinden im Landkreis an. Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises oder bei den örtlichen Feuerwehren.


  • Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang)

    Ziel der Feuerwehr-Grundausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Dauer der Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang): mindestens 70 Stunden.

  • Truppführerlehrgang

    Vorraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

  • Sprechfunkerlehrgang

    Vorraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

  • Atemschutzgeräteträgerlehrgang

    Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang). Der Sprechfunkerlehrgang soll vor dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

  • Atemschutzgerätetägerlehrgang II (Fortbildungslehrgang für das Tragen von Chemikalienschutzanzügen)

    Vorraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit dem Chemikalienschutzanzug. Lehrgangsdauer: mindestens 14 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Standortebene, auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

  • Maschinistenlehrgang

    Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Sprechfunkerlehrgang soll vor dem Maschinistenlehrgang abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.