Denkmalschutz
Denkmalschutz in Waldeck-Frankenberg
Baudenkmäler sind nicht nur Kirchen, Schlösser und Burgen - auch normale Häuser oder Fabriken können Baudenkmale sein. Bauherren können aber Aufatmen: Denkmalschutz heißt nicht Stillstand, es müssen nur alle baulichen Veränderungen mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg als Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Meistens ist die Genehmigung in der Baugenehmigung enthalten. Die Baudenkmäler unseres Landkreises sind in sogenannten Arbeitslisten aufgeführt, die auch bei den Städten und Gemeinden eingesehen werden können. Der Landkreis unterstützt und berät hier gern.
Das Landesamt für Denkmalpflege hat eine Datenbank erstellt, in der alle Kulturdenkmäler Hessens online vorgestellt werden – inklusive Lageplänen, Bildern und Informationen. Die Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg wird aktuell erstellt. Bei Fragen zum Denkmalverzeichnis kann das Land Hessen kontaktiert werden. Offizielle Denkmalbescheinigungen werden vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Denkmalschutzpreis
Der Landkreis stiftet zur Förderung des Denkmalschutzes regelmäßig einen Preis, der für besondere, beispielhafte, denkmalschutzpflegerische Leistungen an natürliche und juristische Personen verliehen wird.

Photovoltaik und Solarthermie bei Denkmalen
Welche Parameter beachtet werden müssen, um denkmalgeschützte Gebäude mit Photovoltaik oder Solarthermie auszustatten, darüber gibt es hier weitere Informationen.