Denkmalschutzpreis
Denkmalschutzpreis
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg stiftet zur Förderung des Denkmalschutzes regelmäßig einen Preis. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert. Der Preis wird für besondere, beispielhafte, denkmalschutzpflegerische Leistungen an natürliche und juristische Personen verliehen, die im Landkreis als private Bauherren eine entsprechende Baumaßnahme umgesetzt haben. Neben der finanziellen Zuwendung wird zur Würdigung der besonderen Leistungen eine Urkunde verliehen. Die Aufteilung des Preises auf mehrere Personen ist möglich. Die nächste Preisverleihung findet 2025 statt.
Vorschlagsberechtigt sind die Denkmalbehörden, Gemeinden, Verbände, Vereine und einzelne Bürger. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zulässig. Der Bewerbung oder Benennung müssen für die Beurteilung der Leistung ausreichende Unterlagen beigefügt werden, wie z. B. ein chronologischer Abriss der Baugeschichte und der Restaurierungsgeschichte mit Bildern, die den vorherigen und den neuen Zustand zeigen sowie die Umbauphase dokumentieren. Darüber hinaus sind entsprechende weitere Planungsunterlagen, die das Vorhaben dokumentieren, von Vorteil. Über die Preisverleihung entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag einer Jury. Der Preis wird dem Preisträger im Rahmen einer Feierstunde überreicht. Die durch die Preisverleihung anerkannten beispielhaften denkmalpflegerischen Leistungen sollen in geeigneter Weise veröffentlicht werden.
Denkmalschutzpreis 2025
Auch in 2025 vergibt der Landkreis Waldeck-Frankenberg wieder einen Denkmalschutzpreis. Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2025 entgegengenommen. Bewerbungen oder Benennungen sollten vorzugsweise in digitalisierter Form unter dem Stichwort „Denkmalschutzpreis 2025“ beim Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg, -Untere Denkmalschutzbehörde-, Südring 2, 34497 Korbach oder digital eingereicht werden.