BerufsbetreuerIn werden

Selbständige Tätigkeit als rechtliche Berufsbetreuungsperson

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg sucht regelmäßig Menschen, die Interesse an der Tätigkeit als selbständige Betreuungspersonen haben. Rechtliche Betreuungspersonen sind für Menschen tätig, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder einer anderen Beeinträchtigung ihre eigenen Angelegenheiten nicht vollständig selbstständig regeln können. Die Berufsbetreuungsperson wird vom Gericht bestellt, um die rechtlichen und finanziellen Interessen dieser Menschen zu schützen. Die Aufgaben sind dabei sehr vielfältig und die Arbeitsgestaltung frei wählbar, da der zeitliche Umfang sowie die Anzahl der zu führenden rechtlichen Betreuungen nicht vorgegeben ist. Für die Unterstützung der Personen erhält eine Berufsbetreuungsperson eine Aufwandsentschädigung durch das Gericht. Diese Aufwandsentschädigung setzt sich individuell zusammen. Die Höhe kann bei der Betreuungsbehörde erfragt werden.


Als selbstständige Berufsbetreuungsperson ist...

  • jeder Tag anders und bietet viel Abwechslung.
  • die Arbeitszeit frei zu gestalten.
  • der Arbeitsumfang selbst wählbar.
  • das Büro nur selten der Ort des Geschehens.
  • der Beruf mit der Familie gut zu vereinen. 


Anforderungen für diese selbstständige Tätigkeit

  • Abschluss in einem (sozial)pädagogischen, juristischen, pflegerischen oder kaufmännisch verwaltenden Beruf, oder die Bereitschaft in einem dieser Bereiche Kenntnisse zu erlangen
  • Gute kommunikative Fähigkeiten, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und soziale Kompetenz
  •  Hilfreich allerdings nicht erforderlich sind gute Kenntnisse im Betreuungsrecht und Sozialrecht


Aufgaben

Unterstützung und Vertretung der Betreuten in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, Wohnungs- und Heimangelegenheiten.

  • Erledigung von Schriftverkehr, 
  • Behördengänge, 
  • Verwaltung und Regelung von Finanzen,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Organisation der pflegerischen Versorgung,
  • Ansprechperson in den gesundheitlichen Belangen der betreuten Personen.


Wie werde ich eine selbstständige rechtliche Berufsbetreuungsperson?

Mit Einführung des Betreuungsorganisationsgesetzes zum 1. Januar 2023 gilt, dass sich Berufsbetreuungspersonen bei der für sie zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen müssen. Auf Antrag der Person wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuungspersonen erstellt. Dieser Bescheid ist bundesweit gültig.

Bei Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik sowie einem zum Richteramt befähigenden Studium liegt die notwendige Sachkunde vor. Andere Studien- und Berufsabschlüsse können ebenso wie einschlägige Berufserfahrungen anerkannt werden.