Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

    Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

  • Voraussetzungen

    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 
    • Versicherungsbestätigung  
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen 
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: 
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
          
    • bei Firmen: 
        
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung  
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug  
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag  
          
    • wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:  
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)  
      • amtliche Kennzeichen  
      • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
          
    • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:  
      • Stilllegungsbescheinigung  
      • Fahrzeugbrief  
      • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
          
    • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:  
      • alter Fahrzeugbrief  
      • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung  
      • Vollgutachten nach § 21 StVZO  
      • Einzelgenehmigung der Bündelungsbehörde (in Hessen)

    Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.


    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende