Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergUm Ihren Wohngeldanspruch überprüfen zu können, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen, die in Ihren Fall zutreffen, bei uns ein. Wir weisen vorab darauf hin, dass es im Zuge der Bearbeitung notwendig sein kann, von Ihnen noch ergänzende Unterlagen und Nachweise anzufordern. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie uns die Antragsunterlagen auch gerne in digitaler Form (PDF-Datei) einreichen. Ihre digitalen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse: wohngeldbehörde@lkwafkb.de oder nutzen Sie unser digitales Kontaktformular.
Vom Versenden von Bilddateien in großer Anzahl (z. B. Fotos im JPG-Format) bitten wir abzusehen, da das Zusammenstellen für uns einen großen Aufwand bedeutet und die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängern kann. Wir bitten auf die Vorlage von Originaldokumenten zu verzichten. Sollten Sie dennoch Originaldokumente einreichen, sind diese von Ihnen deutlich zu kennzeichnen, da aufgrund der elektronischen Aktenführung sonst nicht gewährleistet werden kann, dass diese an Sie zurückgesandt werden.
Allgemein einzureichende Unterlagen:
- Mietzuschuss (Mieter einer Wohnung): Antrag Mietzuschuss oder
- Lastenzuschuss (Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses): Antrag Lastenzuschuss
- Ergänzende Erklärung
- Haushaltsbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Ihrer Girokonten (lückenlos)
- Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsangehörigen (z. B. Aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitslosengeld I Bescheid, aktuelle Rentenmitteilungen, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Bafög usw.)
- Nachweise zur Schwerbehinderung und Pflegegrad (falls für Sie zutreffend)
Mietzuschuss zusätzlich:
- Mietbescheinigung
- Kopie des Mietvertrages
- Nachweis über die Höhe der zu entrichtenden Nebenkosten, soweit diese nicht in der Miete enthalten sind (z.B. Abwasser-, Wasser-, Müll-, Kabelgebühren)
Lastenzuschuss zusätzlich:
- Notarvertrag zum Haus + Grundbuchauszug
- Darlehensvertrag zum Haus + entsprechenden aktuellen Jahreskontoauszug
- Bescheid über die Gewährung öffentlicher Mittel (z. B. Baukindergeld, Hessengeld etc.)
- Nachweis über die Wohnfläche
- Bescheid über die aktuelle Grundsteuer B
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergAusführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter dem Suchbegriff "Wohngeld".
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.