WIR-Programm der Landesregierung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesprogramm „WIR“ trägt durch gezielte fachliche und finanzielle Impulse bereits seit dem Jahre 2014 maßgeblich zur Neubestimmung und Weiterentwicklung der hessischen Integrationspolitik bei.
     
     Angefangen bei der Förderung von kommunalen Koordinationsstellen, über Projekte zur Willkommens- und Anerkennungskultur, bis zur Förderung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in Hessischen Kommunen, bietet das Landesprogramm „WIR" ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Mit ihm sollen alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.

    Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms „WIR" sind:

    1. Förderung von WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren: Initiierung und Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung kommunaler Regelangebote sowie von Vereinen und Verbänden; Entwicklung einer sozialräumlichen Willkommens- und Anerkennungskultur. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
    2. Förderung von WIR-Fallmanagerinnen und -managern für Geflüchtete: Überblick über die bestehenden Angebote für Geflüchtete und Weiterleitung zu den zuständigen Stellen; Aufbau eines Lotsen- bzw. Patennetzwerks auf kommunaler Ebene; Unterstützung der Koordination zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
    3. Förderung von Modellprojekten zur verbesserten Teilhabe von geflüchteten Frauen und Mädchen: Niedrigschwellige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und zur Stärkung der Integrationsmöglichkeiten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
    4. Förderung von modellhaften Vorhaben und Projekten zur Unterstützung der Integration von Zugewanderten aus Südosteuropa: Maßnahmen die wegweisenden und innovativen Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Zugewanderten aus Südosteuropa umsetzen. Sowie Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe der Zielgruppe in den Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und Empowerment, können gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
    5. Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer 450€-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.
    6. Förderung von Projekten zur Willkommens- und Anerkennungskultur bzw. zur Interkulturellen Öffnung sowie Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
    7. Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
    8. Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: In 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen. Die genauen Modalitäten der finanziellen Förderung und Antragstellung bzw. Rahmenbedingungen finden Sie in den auf der rechten Seite stehenden Downloads.
    9. Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.

    Der Landkreis Waldeck-Frankenberg ist seit 2014 Mitglied des WIR-Programms und hat die Stellen der WIR-Koordination und des WIR-Fallmanagement besetzt. 

    WIR-Koordination 

    • Die Fähigkeit, sich gezielt auf die alltägliche Vielfalt in der Gesellschaft einzustellen, muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Landkreisverwaltung sowie gesellschaftliche Institutionen dabei zu begleiten, ist Kernaufgabe der WIR-Koordination. 

    Folgenden Aufgabenschwerpunkte ergeben sich daraus:

    • Interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung sowie von gesellschaftlichen Institutionen wie Vereinen und Verbänden
    • Entwicklung von Konzepten einer sozialräumlichen Willkommens- und Anerkennungskultur
    • Förderung und Konzeptentwicklung von themenspezifischen Projekten 
    • Integrationsmanagement als Grundlage zur Förderung des Dialoges und der Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren umsetzen
    • Regelmäßiges Ausrichten und Teilnahme an Koordinations- und Arbeitsgruppen-treffen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen- Koordinierungskräften sowie Fachveranstaltungen auf Kreis- sowie Landesebene.

    WIR-Fallmanagement

    Kernaufgabe des WIR-Fallmanagements ist es Geflüchteten einen Überblick über die bestehenden Angebote zu geben und sie passgenau an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg konzentriert sich dabei auf den Bereich der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

    Folgenden Aufgabenschwerpunkte ergeben sich daraus:

    • Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen für eine transparente Angebotslandschaft
    • Unterstützung und Begleitung in Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse
    • Unterstützung beim Bewerbungsprozess
    • Kontaktaufnahme und Beratung von Arbeitgebern in Bezug auf die Zielgruppe
    • Planung und Umsetzung von Fachtagen zum Bewerbungsverfahren
    • Passgenaue Vermittlung in im Landkreis bestehende Angebote
    • Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren in der Flüchtlingsarbeit, Mitwirkung in Arbeitskreisen etc.

    Weitere Infos:
    www.integrationskompass.de


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Zuständige Mitarbeitende