Neben den Gesetzen und Verordnungen auf europäischer, Bundes- und der Landesebene wird die Tätigkeit des Landkreises Waldeck-Frankenberg auch durch gesetzliche Regelungen auf Kreisebene bestimmt, das so genannte Kreisrecht. Dazu gehören vor allem die Satzungen, die der Kreistag beschließt.
Allgemeine Verwaltung
Finanzverwaltung und Liegenschaftswesen
Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Naturschutz
Schul- und Kulturverwaltung
- Jugendamtssatzung
- Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Beruflichen Schulen des Landkreises Waldeck-Frankenberg
- Satzung über die Einrichtung und Organisation der Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen
- Satzung über die Einrichtung und Organisation der Hans-Viessmann-Schule
- Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen
- Richtlinien über die Teilnahme an Betreuungsangeboten an Grundschulen
- Entgeltordnung für Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen