Sperrmüll

Sperrmüll

Generell ist die Sperrmüllabfuhr Aufgabe der Städte und Gemeinden. Diese bieten so genannte Spermüllkarten, die bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erworben und ausgefüllt werden können. Sobald der Sperrmülltermin feststeht wird dieser kurzfristig dem Anmeldenden mitgeteilt. Das System kann von jedem in Anspruch genommen werden, der auch an die normale Hausmüllabfuhr angeschlossen ist.

Die Sperrmüllabholung und -Anmeldung erfolgt über die Städte und Gemeinden. Wer seinen Sperrmüll selbst entsorgen möchte, kann dies an den Entsorgungsanlagen des Landkreis Waldeck-Frankenberg tun. ACHTUNG: Die Entsorgung auf den Entsorgungsanlagen ist kostenpflichtig. Auch einige Städte und Gemeinden erheben für die Abholung mittlerweile eine Gebühr. 

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt generell neben der Hausmüllabfuhr, da sperrige und große Abfälle nicht in die Hausmülltonnen passen. Oft  ist man sich nicht ganz sicher was wirklich zum Spermüll gehört.


  • Was ist Sperrmüll?

    Als Spermüll gelten feste Abfälle aus Haushaltungen (durch Ortssatzung an die Regelmäßige Müllabfuhr angeschlossen), die wegen ihrer sperrigen Beschaffenheit nicht in die ortsüblichen Müllbehälter passen, nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand in die für die Hausmüllabfuhr erforderliche Größe zerkleinert werden können und deshalb separat eingesammelt werden müssen.

  • Was gehört in den Sperrmüll?

    In den Sperrmüll gehören: 

    • defekte und unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel
    • defekte Sprungrahmen, sofern nicht aus Metall
    • defekte und unbrauchbare Matratzen
    • Teppiche
    • einzelne Fenster, Türen, Bretter, etc.  
    • Elektrogeräte
  • Was gehört NICHT in den Sperrmüll?

    NICHT in den Sperrmüll gehören: 

    • Haushaltskleingeräte (Kaffeemaschinen, Küchenmaschinen, Brotmaschinen, Toaster, Mixer etc.) Diese können über die Sondermüllkleinmengensammlung oder an den Entsorgungsanlagen des Landkreis entsorgt werden.
    • Garten- und Grünabfälle (diese sollten über die Biotonne entsorgt werden)
    • Schadstoffhaltige Abfälle (z.B. Lacke, Farben, Leichtstoffröhren, Batterien) Diese können in kleineren Mengen über die Sondermüllkleinmengensammlung des Landkreises entsorgt werden. Termine und Sammelstellen werden rechtzeitig bekannt gegeben. 
    • mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke (werden in der Regel nicht von bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen) 
    • Bauschutt (Bauschuttmengen bis ca. 3 Kubikmeter können über die Bauschuttsammlungen der Städte und Gemeinden entsorgt werden)