Viele schmale Schulbücher in einem Regal

Medizinalaufsicht für Gesundheitsberufe

Medizinalaufsicht für Gesundheitsberufe

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, muss dies beim Fachdienst Gesundheit des Landkreises anmelden. Dieser überwacht, soweit nicht andere Stellen zuständig sind, die Berechtigung zur Führung der einschlägigen Berufsbezeichnung und die ordnungsgemäße Berufsausübung.

Das betrifft beispielsweise:

  • Ärztin/Arzt
  • Zahnärztin/Zahnarzt
  • Psychotherapeutisch tätige Psychologin/Psychotherapeutisch tätiger Psychologe
  • Heilpraktikerin/Heilpraktiker
  • Hebamme/ ntbindungspfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger (alte Bezeichnung: Krankenschwester/ Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (alte Bezeichnung: Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger
  • Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer
  • Altenpflegerin/Altenpfleger
  • Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
  • Logopädin/Logopäde
  • Podologin/Podologe
  • Physiotherapeutin/Physiotherapeut
  • Orthoptistin/Orthoptist
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister
  • Ergotherapeutin/Ergotherapeut
  • Diätassistentin/Diätassistent
  • Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur (Gesundheitsaufseherin / Gesundheitsaufseher)
  • Desinfektorin/Desinfektor
  • Medizinische Dokumentarin/Medizinischer Dokumentar
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik/Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter (Rettungsassistentin / Rettungsassistent)
  • Anästhesietechnische Assistentin/Anästhesietechnischer Assistent
  • Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent


Heilpraktiker

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises führt zudem die Heilpraktiker-Prüfungen durch. Die schriftlichen Überprüfungen finden immer am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Bei der Überprüfung der Heilpraktiker ist die Teilnehmerzahl für jeden Termin begrenzt. Die Überprüfungstermine werden nach Eingangsdatum (Eingang aller erforderlichen Unterlagen beim Fachdienst Gesundheit) vergeben.

Bestehende und neu eröffnete Heilpraktiker-Praxen unterliegen der Überwachung. Für Heilpraktiker besteht die Pflicht, sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt zu melden. Die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Praxen und setzen sich dazu vorab mit ihnen in Verbindung. Bei den Kontrollen wird vor allem auf die Einhaltung der Infektionshygiene geachtet. Weiteres kann telefonisch erfragt werden.