Impfnachrücker: Ohne Unterlagen keine Impfung

Der Nachweis über die Priorisierung kann beispielsweise eine Arbeitgeberbescheinigung sein, wenn man im Gesundheitsbereich oder Pflegedienst arbeitet, ein Dienstausweis mit der Bestätigung des Tätigkeitsfeldes oder auch ein ärztliches Attest. Zusätzlich dazu müssen Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass (wenn vorhanden) mitgebracht werden sowie die bereits ausgefüllten Aufklärungs- und Einwilligungsbögen zur Schutzimpfung. Diese wurden kürzlich überarbeitet. Die aktualisierten Formulare stehen hier zum Herunterladen bereit