Schadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 27. September sind wieder speziell gekennzeich­nete Sammelfahrzeuge (Schadstoffmobil) im Landkreis Waldeck-Frankenberg unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsor­gung zuzuführen. 

Die Schadstoffmobile nehmen umweltgefährdende Abfälle an, beschränkt auf maximal 100 kg je Sammlung und Haushalt. Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter fassen. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter. 

Solarthermie-Flüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen können in der Regel über den Installateur zurückgegeben werden. Die entgeltfreie Abgabe am Schadstoffmobil ist für private Haushalte auf 20 Liter je Sammlung im Frühjahr und im Herbst begrenzt. 

Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden. Sie sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Keinesfalls dürfen sie über Toilette oder Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest ver­schlossen sein, sie werden mit entsorgt. Altöle werden nicht an­genommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen ent­gegengenommen. 

Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolu­men von 10 Litern abgegeben werden. Dabei darf keine Kantenlänge 50 cm überschreiten. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte - z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bü­gelma­schinen, Rasenmäher - sind grundsätz­lich von der Annahme über die mo­bile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kos­tenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben bzw. über die Sperrmüllabfuhr/ Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden. 

Neonröhren und Energiesparlampen werden bis zu einer Menge von 10 Stück durch die Schadstoffmobile entgegengenommen. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungs­anlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeu­ger mit ei­ner abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstel­len. 

Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dür­fen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen rei­bungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ge­beten, sich nicht mit dem eigenen Kraft­fahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Bei Anlieferung sollte eine persönliche Schutzausrüstung getragen werden, bestehend aus Hand­schuhen und festem Schuhwerk sowie einem Mund-Nase-Schutz. 

Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungs­bereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7 Euro je kg erhoben. 

Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte wird ein wichtiger Beitrag zum Um­weltschutz geleistet. Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter Tel. 06451 743-746, Webseite www.abfallw-wa-fkb.de.