Impfungen mit Novavax in Mini-Impfzentren am 5. und 26. März 

Im Dezember wurde der Covid-Impfstoff des Unternehmens Novavax in der EU zugelassen. Am 5. und 26. März können sich auch Volljährige aus Waldeck-Frankenberg mit dem Vakzin impfen lassen – und zwar in den Mini-Impfzentren des Landkreises in Korbach, Frankenberg, Bad Arolsen und Bad Wildungen. An beiden Tagen sind Impfungen zwischen 9 und 16 Uhr ohne Anmeldung möglich.  

Novavax ist Totimpfstoff
„Bei dem neuen Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Totimpfstoff, also einen solchen, der keine vermehrungsfähigen Strukturen mehr enthält“, erklärt Dr. Joachim Pries vom Fachdienst Gesundheit des Landkreises Waldeck-Frankenberg. „Er wird hergestellt nach einem bereits seit Jahren in der Impfstoffherstellung gut etabliertem Verfahren und ist in seiner Wirksamkeit etwa vergleichbar mit den neuen mRNA-Impfstoffen.“ Durch die Impfung wird das Immunsystem angeregt, Abwehrstoffe gegen das Coronavirus zu bilden. Wenn die geimpfte Person später in Kontakt mit diesem Coronavirus kommt, wird es schnell durch das Immunsystem erkannt und gezielt bekämpft. Durch die Impfung entstehen im Körper keine Coronaviren. Die im Impfstoff enthaltenen Eiweiß-Partikel können sich nicht vermehren.

Impfungen ab 18 Jahre
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und sich damit impfen lassen möchte, kann am 5. März in die Mini-Impfzentren nach Korbach in die kleine Hauerhalle, nach Frankenberg im unteren Gebäude des Kreiskrankenhauses, nach Bad Arolsen ins Bürgerhaus oder nach Bad Wildungen in den Bahnhof kommen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist auch hier nicht notwendig. Die zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung und zum kompletten Impfschutzes erfolgt dann am 26. März. Für eine Booster-Impfung ist der Impfstoff bisher nicht zugelassen. Ebenso nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Novavax nur in Mini-Impfzentren
Im Unterschied zu den Impfungen mit den anderen Impfstoffen werden die Impfungen mit dem Vakzin von Novavax vorerst nur in den Mini-Impfzentren möglich sein und nicht in den niedergelassenen Hausarztpraxen im Landkreis.  Das wurde von Bund und Land bisher so entschieden, da aktuell begrenzte Mengen des Impfstoffes zur Verfügung stehen. Weiterhin wird er insbesondere bisher ungeimpftem Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angeboten, da für Mitarbeitende in diesen Bereichen ab dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.  

Es sollten grundsätzlich folgende Unterlagen zur Impfung mitgebracht werden: Die Krankenversicherungskarte, ein Ausweisdokument und möglichst der Impfpass. Weitere Infos gibt es auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen.